Eltern droht Haft – wenn sie ihre Kinder vor Trans-OPs schützen wollen.

Es wirkt wie eine Szene aus einem dystopischen Roman: Ein Mädchen steht verstört in der Küche, hat sich die Brüste amputieren lassen – mit 15. Die Mutter, die das verhindern wollte, sitzt im Gefängnis. Nicht, weil sie ihr Kind misshandelt hätte. Sondern weil sie gefragt hat, ob eine Depression hinter dem Trans-Wunsch stecken könnte. Ein Bericht von Boris Reitschuster

Was wie ein düsteres Gedankenspiel klingt, könnte in Österreich bald Realität sein. Ein Gesetzesentwurf der Regierungsparteien SPÖ und NEOS sieht vor, dass jede psychologische Hilfeleistung, die den Wunsch eines Jugendlichen nach Geschlechtsumwandlung hinterfragt oder verzögert, künftig mit bis zu einem Jahr Haft bestraft wird. Eltern eingeschlossen.

Eltern droht Haft – wenn sie ihre Kinder vor Trans-OPs schützen wollen.

Ein Fall von rot-grüner Hysterie. Und ideologischer Verblendung. Und vielleicht schon der neue Standard im westlichen Wertekanon?

Tatsächlich liest sich der Gesetzestext wie ein Strafkatalog gegen Fürsorge. Psychologen, die auf mögliche Ursachen wie Mobbing, Essstörungen oder ADHS hinweisen, könnten künftig verfolgt werden. Eltern, die nicht sofort zustimmen, riskieren eine Anzeige. Das Gesetz verbietet jede Form sogenannter „Konversionsmaßnahmen*“ – was auch das bloße Infragestellen einschließt. Erlaubt sind dann nur noch Affirmation, Hormone, Operationen. Alles andere: illegal.

* Konversionsmaßnahmen sind „Eingriffe, die darauf gerichtet sind, die sexuelle Orientierung, die Geschlechtsidentität und/oder den Geschlechtsausdruck von LGBTQ+-Personen zu verändern, einzuschränken oder zu unterdrücken – zum Beispiel durch Operationen.

In dem Gesetzesentwurf steht: „Sämtliche sexuellen Orientierungen … sowie Transidentität und Nicht-Binarität sind … keine psychischen Störungen.“ Wer den Wunsch zur Geschlechtsänderung hinterfragt, oder auch nur eine andere Lösung prüfen lässt, macht sich strafbar, wenn das Gesetz in jetziger Form in Kraft trifft: „Die Durchführung von Konversionsmaßnahmen … an einer minderjährigen Person ist zulässig.

Und Deutschland?

Dort ist seit dem 1. November 2024 das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Es erlaubt Jugendlichen ab 14, ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern zu lassen – mit Zustimmung der Eltern, notfalls durch das Familiengericht ersetzt. Doch medizinische Eingriffe – etwa Pubertätsblocker oder Operationen – sind durch das Gesetz nicht geregelt. Sie bleiben Teil der ärztlichen Praxis und unterliegen bisherigen Schutzmechanismen. Psychologische Gespräche sind weiter erlaubt. Strafbar macht sich niemand, der eine Minderjährige fragt: „Bist du sicher?“

Noch nicht!

Denn was heute in Wien geplant wird, kann morgen in Berlin Realität sein. Politische Debatten haben die Tendenz, sich zu synchronisieren. Und während in Österreich linke und linksliberale Parteien das neue Strafgesetz vorantreiben, ist die Lage in Deutschland kaum beruhigender. Das Selbstbestimmungsgesetz wurde maßgeblich von der Ampel mitsamt der früher einmal bürgerlichen FDP verabschiedet – die CDU stimmte dagegen, zeigt sich aber in der praktischen Debatte oft auffallend zurückhaltend.

Noch drastischer ist es in Österreich: Dort führt die Österreichische Volkspartei ÖVP, in der Alpenrepublik traditionell das konservative Gegengewicht zur SPÖ, aktuell die Regierung an – und müsste eigentlich alles daransetzen, dem Vorhaben einen Riegel vorzuschieben. Ein Gesetzesprojekt, das Eltern und Ärzte kriminalisieren würde, wenn sie Kindern helfen wollen, widerspricht elementar christlichen Grundsätzen. Doch von einem nennenswerten Widerstand der Christdemokraten gegen die Pläne ihrer Koalitionspartner ist bislang nichts zu hören.

Wer gehofft hatte, eine Christdemokratie würde sich dem medizinisch fragwürdigen Trend entgegenstellen, wurde enttäuscht. Viele ÖVP-Vertreter verteidigen inzwischen den österreichischen Gesetzesentwurf, einige würden ihn sogar gerne weiter fassen – mit weniger richterlicher Kontrolle, noch früherer Änderungsmöglichkeit, noch weniger Fragen. Als sei Mitdenken gefährlich geworden.

Warum also diese Selbstverleugnung? Warum unterstützen bürgerliche Parteien ein System, das elterliche Fürsorge kriminalisiert und psychologische Begleitung unter Generalverdacht stellt?

Vielleicht, weil sie glauben, damit als modern zu gelten. Vielleicht auch, weil der Druck der Medienlandschaft und NGOs längst stärker ist als jede christlich-demokratische DNA. Oder weil der Begriff „Kindeswohl“ mittlerweile bedeutet, dass Erwachsene schweigen sollen.

Bleibt die Frage, wann Deutschland dem österreichischen Vorbild folgt – mit einem Strafgesetz gegen Zögern, Zweifeln, Nachfragen.

Zum Thema Selbstbestimmumgsgesetz siehe:

Die Gesetzesflut offenbart die verheerende Politik eines Landes


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