paradox, Paradoxa; Paradoxen* Ulrich H. Rose vom 10.04.2014
* Die Mehrzahl von Paradox ist nicht Paradoxen. Richtig ist Paradoxa. Warum schreibe ich hier trotzdem „Paradoxen“? Dazu gibt es 5 Gründe:
1. Anfangs stand hier nur Paradoxen – mein Fehler!
2. Hier geht es um den Sinn, nicht um Schreibfehler!
3. Ich bin ein leichter Legastheniker.
4. Als ehemaliger Firmenchef kenne ich mich mit dem Setzen von Keywörtern sehr gut aus, denn die Klickraten erhöhen sich durch dieses falsch geschriebene Keyword#.
5. Eine schlüssige, letzte Begründung: Legastheniker finden mich dadurch besser.
# Keywords/Keywörter = Schlüsselwörter, die durch GOOGLE gefunden werden.
Nachtrag am 24.12.2020: Die Klickraten können sich aber auch stark reduzieren, wenn das Geschriebene den Mainstream-Medien und Google nicht gefällt. So ist das mir im Jahre 2020 ab dem Frühjahr in einigen Abwärtsstufen mehrmals passiert, weil ich über Corona die Wahrheit schrieb. Das hat meine Klickraten deutlich reduziert von 20.000 bis 30.000 pro Tag auf 200/Tag. Das leider zum Nachteil von Informationssuchenden und Sinnsuchenden.
Wichtiges vorweg: Diese Abhandlung ist über die Jahre sehr lang geworden und auch für mich kaum noch überschaubar. Solltest Du Ungereimtheiten finden, dann informieremich bitte! Danke
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Definition Paradoxon / Was ist ein Paradoxon?
Diese Abhandlung über Paradoxa erklärt,
a. was ein Paradoxon ist und
b. betrifft ein Paradoxon, welches sich in meinem Leben mit ca. 20 Jahren auftat, und welches ich nach über 2 Jahrzehnten auflösen konnte.
c. Dann gibt es noch „Das Intelligenzparadoxon der Menschen„, welches sich über einige Stufen in mir entwickelte und sich dann für mich zügig (innerhalb von ca. 10 Jahren) 😉 auflöste.
d. Im Anschluss hier – in der Überleitung – komme ich noch auf „kranke Gesetze“ – die manchmal etwas paradox erscheinen – und verknüpfe diese mit „Der Mensch hat keine Würde„. Diese Abhandlung, „Der Mensch hat keine Würde“ ist ein passender Abschluss zur Startseite, die ganz besonders den Artikel 1 der Menschenrechte herausstellt, denn …
Der Artikel 1 der Menschenrechte, der verhöhnt die Menschen auf das Schlimmste.
Es ist einerseits kurios und gleichzeitig paradox, dass der Artikel 1 den Menschen ihre Rechte aufzeigen soll, – laut den vielfältigen Erklärungen, die es dazu gibt – bei genauerem Betrachten dieses Artikel 1 sich aber das Gegenteil herausstellt: Hier wird mit Unterstellungen und Lügen gearbeitet, welche die Rechte der Menschen mehr als verhöhnen!
Es ist ebenfalls paradox, dass der „Artikel 1 der Menschenrechte“ allen Menschen Würde unterstellt, nur kaum ein Mensch Würde hat, insbesondere die gescheiten Menschen nicht. Diesem Paradoxon habe ich mich angenommen und es aufgelöst – siehe den LINK!
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Vorwort vom 10.04.2017: Ich befinde mich in einem großen Kindergarten. So denke ich über die Menschen seit gut 40 Jahren. Damals, mit 25, da begann ich am Verstand der Menschen zu zweifeln. Mit ca. 25 Jahren, da hatte ich die erste Phase des Unverständnisses für meine Mitmenschen hinter mich gebracht. Die Art, wie ich dieses Unverständnis hinter mich brachte, war die des Verdrängens. Verdrängen, das ist die dümmste, die ungünstigste Art, denn damit wird nichts geklärt. Was passiert, wenn etwas nicht geklärt wird? Es wird evtl. weiter nach einer Lösung gesucht. Wenn aber das Verdrängen hinzukommt, dann werden neu auftauchende Fragen unterdrückt, im schlechtesten Falle verhindert.
Jetzt zu meinem Unverständnis, welches mit ca. 19 Jahren = 1970 begann: Es handelt sich um das „zugeben können“
Mit ca. 19 Jahren stellte ich das erste Mal fest, dass ich im Vergleich zu meinen Mitmenschen zugeben kann. Nur dies, das erste Mal bewusst feststellen, das verlief auf eine ganz besondere Art und Weise und erst viele Jahre später ab, so dass ich dieses Thema etwa 1975 (nach ca. 5 Jahren Unverständnis) verdrängte und für mich unbeantwortet ließ, da ich damals keine Antwort(en) fand.
Folgendes lief bei mir im Alter von 19 bis 25 Jahren ab: In den Momenten, wo ich etwas zugab (einen Fehler gemacht zu haben/gelogen zu haben), da wurde mir von den Mitmenschen vorgehalten „nicht zugeben zu können“ – also das Gegenteil von dem, was ich tat.
Dieses passierte mir immer wieder in derselben Art in diesen 6 Jahren, so dass daraus für mich ein Paradoxon* wurde, weil ich keine logische Erklärung dafür fand, die dies mir schlüssig erklären konnte.
Definition Paradoxon:
Ein Paradoxon ist deshalb paradox, weil ihm ein Rest an Logik fehlt.
Ulrich H. Rose vom 25.07.2016
In den darauffolgenden 2 Jahrzehnten kam ich dann nicht mehr dazu über diesen Sachverhalt nachzudenken, da ich mit Familie, Hausbau, Vereinstätigkeit als Vorstand und der beruflichen Karriere mehr als gut beschäftigt war.
Meine berufliche Karriere, die verlief als Verkäufer für die Hamburger Lackfirma MANKIEWICZ eher untypisch. In den ersten 5 Jahren war ich nicht sehr erfolgreich, ich hatte ähnlichen Erfolg, wie die meisten Kollegen. Das hing mit meinem Ehrlichsein zusammen. Ich empfahl sogar manchmal die Lacke von Konkurrenz zu nehmen, wenn ich davon überzeugt war, dass diese besser waren. Das brachte mir keine großen Umsatzzuwächse ein, wahrscheinlich aber die Beachtung bei meinen Gesprächspartnern. So passierte es mir später, auch bei SIEMENS Medizintechnik in Erlangen, dass ich angerufen wurde, weil man auf „meine Lacke“ umstellen wollte. Meine Art des Lackverkaufes brachte mich dann an die Spitze bei den Umsätzen, wobei auch meine Erträge einsame spitze waren. Das ist eher untypisch, denn bei großen Umsätzen, da leidet fast immer die Marge. Noch etwas Untypisches für damalige Zeiten: Je weiter weg man vom Produktionsstandort war, umso geringer waren die Umsätze der Verkäufer. Da war ich in Nordbayern mit ca. 600 km Entfernung zum Produktionsstandort Hamburg sehr weit entfernt. Zu den damaligen Zeiten waren meine Umsätze gut doppelt so hoch, als die der Kollegen im Süddeutschen Raum. Warum schreibe ich das hier – und zum ersten Mal? Nicht um anzugeben! Nein, um aufzuzeigen, dass man auch mit Ehrlichkeit erfolgreich sein kann, und nicht nur mit Cleverness, so wie das heute gelehrt wird. (VW war clever – aber gut? Die Marge brach bei VW durch die riesigen Strafzahlungen empfindlich ein.)
Erst nach 2 erfolgreichen Jahrzehnten – ab 1977 – als Verkäufer, da fand ich wieder mehr Zeit für mich, um über Wesentliches nachzudenken.
Dann, 2001, mit 50 Jahren, da schlug ich mir mit der flachen Hand sehr kräftig vor meine Stirn, da ich in diesem Moment erkannte, dass es vor dem „ehrlich sein“ noch etwas Wichtiges gibt, das „zugeben (können)“
Der nächste Satz, der sich mir damals aufdrängte, war die Frage: Warum bist Du nicht schon früher darauf gekommen? – das ist doch so offensichtlich! Heute am 10.04.2017, also 16 Jahre später, da kann ich diese Frage beantworten und das Paradoxon von vor ca. 45 Jahren löst sich damit auf:
Die Menschen vor ca. 45 Jahren, mit denen ich damals zusammen kam, die waren es nicht gewohnt, dass da jemand die Wahrheit sagte, etwas zugab. Üblich war, etwas nicht zuzugeben, zu lügen. Da war ich damals in meiner Naivität die große Ausnahme und fiel in der Masse der lügenden Menschen nicht positiv, sondern eher stark störend auf! So kehrte sich auch die Wahrnehmung der Menschen, die sich mit mir unterhielten, um, und sie warfen mir das Gegenteil vor, dass ich nicht zugeben kann.
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Auch 2001, mit 50 Jahren, da begriff ich noch nicht den gesamtem Umfang meiner Erkenntnis, dass vor dem „ehrlich sein“ das “zugeben können“ kommt.
Erst 9 Jahre später, am 09.08.2010 fasste ich meine Gedanken zum „nicht zugeben können“ in „Der blinde Fleck beim Denken“ zusammen. Eine epochale Erkenntnis, wie ich es dort formuliere. Nur mittlerweile (2024) sind auch schon 14 Jahre seit der Veröffentlichung vergangen und es passiert kaum etwas in Richtung der „glaubenden Umsetzung“ dieser Erkenntnis, die uns weg von Konflikten und Kriegen hin zu einem friedlichen Miteinander führen würde.
Nachtrag am 28.07.2022: Und es wurde ab Frühjahr 2020 statt besser noch schlimmer mit der inszenierten Coronapandemie, die Milliarden Menschen dazu brachte sich einen genveränderten und genverändernden Impfstoff – mit Notzulassung! – in den Körper jagen zu lassen. In etwa dieselbe Anzahl von Menschen hatten es noch 3 Jahre zuvor abgelehnt, dass genveränderte Lebensmittel auf ihren Speiseteller kommen!!! Nochmals: Innerhalb 3 Jahren von der Ablehnung genveränderter Lebensmittel hin zur Akzeptanz von genveränderten und genverändernden Impfstoffen – mit Notzulassung, in den Jahren 2021 und 2022, die nicht per Schluckimpfung aufgenommen wurden, sondern per Injektion!!! Wie blöd muss man als Mensch sein, um Solches mitzumachen? Ziemlich blöd! Ende Nachtrag am 28.07.2022
Auch da versteckt sich ein Paradoxon: Alle wollen Frieden, einige predigen auch den Frieden, nur die Umsetzung – hin zum Frieden – die verläuft konträr. Siehe die vielen Konflikte und Kriege weltweit! Das ist paradox! Lösungsvorschläge biete ich in meinen Domains einige an und erkläre auch, warum wir Menschen uns so viele Probleme schaffen. Das allergrößte Problem der Menschen ist der Glaube , der weitere riesige Probleme nach sich zieht. „Das Immanuel Kant-Syndrom“ erklärt, warum die Gescheiten und auch denktoten Philosophen entscheidende Fehler machen.
Nachtrag am 20.07.2019: Lies Dir das Paradoxon durch „Mit Respekt einfordern wird das Gegenteil erreicht„.
Der Ehrliche muss abgeben, der Lügner gewinnt immer etwas hinzu. Spruch von Ulrich H. Rose vom 10.04.2017
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Wer mit dem Schornsteinfeger ringt wird schwarz, unabhängig davon, ob er gewinnt oder verliert. amerikanisches Sprichwort
Noch mal 4 Jahre später = 2014, da wurde mir der gesamte Umfang des „Nicht-Zugeben-Können“ bewusst, vor allem, warum ich 13 Jahre zuvor, im Jahr 2001, das „können“ im „nicht zugeben (können)“ in Klammern schrieb. Der Grund dazu: Es gibt Menschen unter uns, die gewissenlos sind und auf die das „Nicht-Zugeben-Können“ so zutrifft, dass die Betonung auf dem „können“ liegt. Diese Menschen, Soziopathen genannt, die können Fehler nicht zugeben.
Heute, im Jahr 2017, da verstehe ich im Zusammenhang meiner Gedanken zum „Nicht-Zugeben- Können“ und meinen Erfahrungen über die letzten 40 Jahre, warum z. Bsp. ein Donald Trump in Amerika 2016 zum 45. Präsidenten der USA gewählt wurde, und warum die Menschen 2 Generationen zuvor Adolf Hitler gefolgt sind, warum es Kriege gibt und dass es mit den Kriegen nicht aufhören wird; warum es Rechtsprechungen gibt, die weit davon entfernt sind, dem Recht = der Wahrheit zum Durchbruch zu verhelfen, oder sagen wir es mal anders, die dem gesunden Menschenverstand zuwiderlaufen.
Einschub am 20.07.2020: Das „Nicht-Zugeben-Können von Fehlern“, insbesondere der gescheiten Menschen unter uns, zeigte sich überdeutlich in der Coronakrise. Siehe dazu den Beginn dieses Dramas unter „Die unausgesprochenen Vorteile des Coronavirus“ vom 12.03.2020 Ende Einschub
Vergesst es, dass ihr vor Gericht = vom Richter als Wahrheitssuchende oder als Wahrheitsliebende auch als Wahrheitswiedergebende gestützt und geschützt werdet. Von den Richtern wird ein Kampf der gegnerischen Parteien zugelassen, der aus der Sicht des Richters erst mal so aussieht: Beide lügen wahrscheinlich, da ja jeder das Gegenteil des anderen sagt. Nur, wer lügt von den Beiden? Das rauszufinden, das ist nicht Aufgabe der Richter. Richter sind nur noch Kompromissherauskitzler im Kampf der Rechtsanwälte um den Sieg. Meistens siegt der Clevere und der Mächtigere, das kann auch der Lügner sein. Eine unumstößliche Regel gilt immer vor Gericht: Der Ehrliche muss abgeben, der Lügner gewinnt immer etwas hinzu.
Diese Regel haben auch die Richter begriffen – nur helfen tun sie den, die Wahrheit Wiedergebenden nicht! Denn – ein Richter hat ja auch mit dem Problem des „Nicht-Zugeben- Können“ zu tun. Wie soll er denn seine Meinung ändern – wenn er denn eine hat – wenn er das selber nicht kann und will – das Zugeben. Dafür gibt es dann die nächste Instanz, wo das gesamte Spiel von vorne beginnt mit ähnlich ungewissem Ausgang. Nur eine Regel gilt immer: Der Lügner gewinnt hinzu! Genaueres erfährst Du, wenn Du nach den nächsten 5 Sprüchen die „kranken Gesetze“ liest.
Nachtrag am 16.06.2022: Sieh Dir die allermeisten Richtersprüche in den Corona-Wahnsinnsjahren 2020, 2021 und 2022 an. Sie sind keinen Deut besser, als die der Richtersprüche im 3. Reich. Kaum ein Richter zeigte in der Zeit des Coronawahnsinns Rückgrat. Traurig, aber wahr! Die allermeisten Richter sind nur die Erfüllungsgehilfen eines korrupten und verabscheuungswürdigen Systems. Ende Nachtrag
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Ein Paradoxon ist deshalb paradox, weil ihm ein Rest an Logik fehlt. Spruch von Ulrich H. Rose vom 25.07.2016
Unter „Andauernder Wahnsinn Glaube“ ist der Glaube als Paradoxon aufgeführt und dieses Paradoxon wird dort auch logisch erklärt und in „Gott, gibt es Dich?“ aufgeklärt.
Beispiel für ein lösbares Paradoxon: „ICH doch nicht! Ungläubig sind immer nur die Anderen!“ Spruch von Ulrich H. Rose vom 07.05.2017
Alleine aus diesem Spruch ist logisch abzuleiten, dass der Glaube ein Wahnsinn und Irrsinn ist.
Der Glaube ist ein Paradoxon in sich! Spruch von Ulrich H. Rose vom 07.05.2017
Kranke Gesetze, kranke Richter, kranke Rechtsanwälte: vom 12.09.2011
Wie entstehen „kranke Gesetze“?
1. Kranke Gesetze entstehen durch ein Zuviel an Erklärungen und Interpretationen von anfangs klaren Gesetzestexten. Je mehr man einen – anfangs klaren – Gesetzestext versucht zu optimieren, desto mehr wird das Gegenteil erreicht.
In der Philosophie gibt es eine vergleichbare Entwicklung: Anfangs klare Aussagen, wie z. Bsp. vor 2.500 Jahren, wurden über die Jahrhunderte immer wieder interpretiert, da sie nicht verstanden wurden! Das Ergebnis ist die Hermeneutik, die in sich faul ist und zum Himmel stinkt.
Die Hermeneutik fault in sich. Ulrich H. Rose vom 12.09.2011
Was kann man dagegen tun? Was kann man gegen Missdeutungen und Interpretationen tun?
Vorweg: Einzig das DenKen würde hier helfen. Da nur jeder 250ste Mensch denKen kann, eher ein kaum umsetzbarer Tipp von der Masse Mensch. Was richtet schon jeder 250ste Mensch in der Masse aus? -> NICHTS!!!
Vordergründig gar nichts, weil sich kaum ein Mensch in seiner Vorteilsargumentierung bremsen lassen will. Es ist das „gute Recht“ eines jeden Menschen seine, ihm Vorteile bringenden Gedanken* auszusprechen. * Vorteile bringende Gedanken sind hier überwiegend Lügen
Einzig und alleine der „Recht sprechende“ Richter hätte die Möglichkeit den Gesetzestext im jeweiligen Falle so zu nutzen, dass ein weises Urteil ergeht. Dazu bräuchte es weise Richter, – die mit dem gesunden Menschenverstand und die sich nicht durch die Rhetorik von „Starverteidigern“ ins Abseits = ins Unrecht ziehen lassen. Weise Richter – die es leider nicht gibt! Lies dazu den Artikel von Prof. Dieter Simon „Vom Rechtsstaat in den Richterstaat„
2. Von Beginn an „kranke Gesetze“ entstehen dadurch, dass im Vorwege – zur Findung des Gesetzestextes – versucht wird:
a. zu viel im Gesetzestext zu berücksichtigen, unterzubringen und/oder
b. Gedanken und Glaubensthemen/Glaubensgrundsätze Einzug in die Gesetzestexte finden, die keinen Bezug zur Wirklichkeit haben.
c. durch manchmal zu schnell zusammengezimmerte Gesetze von „im Sinkflug“ begriffenen Regierungen. Kurz vor dem Ende einer Legislaturperiode entsteht eine Gesetzesflut zweifelhafter Qualität, die von den Richtern ein erhebliches Interpretationsvermögen abverlangt.
Wenn man die Qualität der nationalen Rechtsprechung und der europäischen Rechtsprechung unter diesen Gesichtspunkten betrachtet und vergleicht, dann können die europäischen Gesetze und deren Rechtsprechung nur den nationalen Rechten hinterherhinken.
Noch deutlicher gesagt: Die europäischen Gesetze hinken in der Qualität den nationalen Gesetzen weit hinterher. Trotzdem sind bei strittigen nationalen Themen die Richter des Europäischen Gerichtshofes gefordert mit den europäischen Gesetzen Recht zu sprechen. Das ist generell falsch und noch dazu unlogisch und ein Wahnsinn und Irrsinn! (Denke nur an das Freilassen von Kinderschändern gegen Deutsches Recht. Weiteres dazu folgt gleich)
Was kann man hier tun, um zu weisen europäischen Rechtsprechungen zu kommen? Die Antwort liegt schon in der Frage begründet. Auch hier bräuchte es weise Richter. Im „Europäischen Gerichtshof“ in Luxemburg und im „Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte “ in Straßburg müssten die weisesten der weisen Richter sitzen. Nur viel ausrichten würden diese weisen Richter nicht, da sie ja mit einem Konglomerat aus vielen nationalen Gesetzen – den europäischen Gesetzen – Urteile fällen müssten. Diese europäischen Gesetze sind, wie weiter oben aufgeführt, nicht besser, sondern wahrscheinlich schlechter, als die nationalen Gesetze.
Wichtiger Einschub am 17.04.2017: Da die überwiegende Anzahl der Richter nicht weise ist, aus diesem Grunde gibt es solch eine Flut an Gesetzen und Interpretationen. Für diese, sagen wir es mal nett, weniger weisen Richter, braucht es ausgefeiltere Gesetze mit Erläuterungen, sonst sind diese … Richter eher hilflos – und sie mutieren zu Kompromissherauskitzlern. Diesen – eher wohlfeilen – Richtern bleibt nichts anderes übrig, als sich an die vorgegebenen Gesetze zu halten mit der Folge, dass sie sich gedanklich in der Gesetzesflut und sich leider auch häufig in den Gesetzesdetails verlieren und nach diesen dann urteilen (sollen). Die Folge sind manchmal zum Himmel schreiende Fehlurteile, die dem gesunden Menschenverstand zuwiderlaufen und dem Ruf der Richter Schaden zufügen. Ende Einschub
Kranke Gesetze entstehen durch ein Zuviel an Erklärungen und Interpretationen von anfangs klaren Gesetzestexten. Je mehr man – einen anfangs klaren – Gesetzestext versucht zu optimieren, desto mehr wird man das Gegenteil erreichen.
Ulrich H. Rose vom 12.09.2010
Lies dazu z. Bsp. „Das Grundgesetz schafft sich ab“ oder den Aufruf Nr. 5 zum Wohle der Kinder „Verbreitet den richtig gestellten Artikel 1 der Menschenrechte„
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Beispiele für Urteile, die auf kranken Gesetzen basieren und die dem gesunden Menschenverstand zuwiderlaufen. Und warum das? Weil die Richter auch zu den Perversen dazugehören!
1. Das Freilassen von, als gefährlich eingestuften Kinderschändern.
2. Das Verbieten von – nur scheinbar diskriminierenden – Texten in Stellenanzeigen. Siehe dazu „Wenn Gesetze Menschen zum Lügen zwingen„
3. Das Aufzwingen von Lügen in Arbeitszeugnissen.
4. Das Zugestehen der freien Meinungsäußerung mit negativen Folgen für einen oder mehrere Menschen. Siehe „Die Presse darf nicht die Freiheit haben …„
5. Das Zusprechen von Entschädigungen für Kindesmörder. (Magnus Gäfgen)
Siehe dazu weiter unten „Dürfen Richter solche Urteile fällen?„
6. Das Zurückholen von Gefährdern, wie Sami A. (Sommer 2018), damit die Polizei was zu tun bekommt (30 Polizisten sind zur Überwachung rund um die Uhr notwendig). Und wir alle zahlen diesen Wahnsinn von minderbemittelten Richtern in Verbindung mit einer Gesetzesflut, die kaum noch überschaubar ist und selten sinnvoll von den bedauernswerten Richtern umgesetzt wird. Auch das ist ein wesentlicher Grund dafür, das die AfD und die Rechten weiter erstarken. Google dazu mal: „Jeder LINKE holt einen RECHTEN aus dem Grab„! Hinwies: Unbedingt mit den Gänsefüßchen googlen! Und bitte nicht gleich verschnupft sein, solltest Du ein LINKER sein. Es ist leider so!
Wenn das Rechtempfinden der Deutschen verletzt wird, dann sollten Richter auch mal etwas weiter denken und die Folgen ihrer Urteile bedenken.
Ulrich H. Rose vom 16.08.2018
Was nützt uns eine Flut von Gesetzen, wenn die Interpretierbarkeit der Gesetze durch minderbemittelte – oder ab dem Jahre 2020 durch systemkonforme – Richter dazu führt, dass statt Recht Unrecht gesprochen wird?
Ulrich H. Rose vom 16.08.2018
7. Das Aufdecken von Straftaten mittels Audio- und/oder Videobeweisen wird bestraft. (So ging es mir vor ca. 25 Jahren, als ich einen Hochstapler während eines Telefonates aufnahm. Der Einzige, der in diesem schlechten Spiel damals Schaden nahm war ich mit 2.000.-DM Strafe. Die weitere Folge war der Verlust meines Hauses, welches ich damals meiner Frau überließ, und die diesen Hochstapler auch noch heiratete. 2 Jahre danach war alles weg, das Haus und der Hochstapler auch, er setzte sich nach Südafrika ab.)
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Kranke Gesetze entstehen durch kontraintelligente Politiker, die dann von Soziopathen zu ihren Gunsten verdreht und ausgenutzt werden. Zu den Soziopathen zählen nicht nur die meisten Führungspersonen, wie Staatslenker, Firmenbosse, sondern auch deren Handlanger, wie Rechtanwälte und Richter. Das beste Beispiel dazu ist der Fall „Gustl Mollath“ aus dem Jahr 2014 vor dem Landgericht in Regensburg, wo alle Genannten involviert waren. Dass Gustl Mollath in diesem Prozess chancenlos war, das war mir von Anfang an klar, wenn man die einzelnen Positionen in diesem Prozess betrachtete: Da war ein Privatmann, der höchstwahrscheinlich unschuldig für 7 Jahre in die Psychiatrie weggesperrt wurde, auf der anderen Seite eine Bank und die Deckelung derselben durch die Politik – eine sehr „runde“, eine sehr „glatte“ Sache.
Persönliche Anmerkung: Am 2. Verhandlungstag gegen Gustl Mollath, am 08. Juli 2016, wohnte ich dem Prozess in Regensburg bei und konnte Gustl Mollath und auch seinen Verteidiger Gerhard Strate sprechen. Vorrangig bedankte ich mich bei Gustl Mollath, dass er dieses Martyrium in der Psychiatrie für 7 Jahre durchmachte. Gleichzeitig entschuldigte ich mich bei ihm für den Satz und erklärte ihm den Hintergrund: Evtl. wäre ich auch in solch ein Räderwerk durch meine damalige Ehefrau hineingeraten, die mir am 2. Juni 2014 den Boden unter den Füßen wegzog. Was dem Fass den Boden ausschlug: Ich wurde von meiner – jetzt Ex-Ehefrau übers Gericht angegangen die Tatsachen hier nicht unter meiner Biographie berichten zu dürfen. Die Entscheidung etwas später: Mir wird die Wahrheit zu sagen per Gericht untersagt!!! Eine Frage für mich bleibt: Warum bekam ich vom Richter in Amberg nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung zugestanden. Warum half er mir nicht dabei solch ein wichtiges Grundrecht, das Menschenrecht der freien Meinungsäußerung, beanspruchen zu dürfen, welches ich so von ihm einforderte? Meine Ex-Frau lebt jetzt von meinem Lebenswerk in Adertshausen und ich bin dazu angehalten den Mund zu halten! Nochmal: Ich wollte nur die Wahrheit sagen, die auch so von mir bewiesen werden konnte. Zum Beispiel sagte ich ungestraft vor dem Richter, dass meine Ex-Frau „das blaue vom Himmel lügt“ in Bezugnahme auf Beweise, die ich aus einem Schreiben des gegnerischen Rechtsanwaltes entnahm.
Damit, mit solchen Sätzen will ich nicht „nachkarten“, um doch noch „Recht“ zu bekommen. Da bin ich zu sehr Realist. Das Thema ist für mich abgeschlossen und erledigt. Soll sie mit meinem Lebenswerk glücklich werden!
Nachbetrachtung meines Falles und dem Fall Gustl Mollath: Mein Frau hatte zwei Verwandte im Amtsgericht Amberg, da war ich chancenlos! Gustl Mollath’s Frau hatte in ihrem Dunstkreis einen Richter, der in Regensburg am 08.07.2014 gehört wurde – und ohne Konsequenzen zu befürchten hatte wegen seiner Aussage!
Fehlerhafte oder bestochene oder befangen urteilende Richter müssen in Haft genommen werden!
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Das Vorgenannte bleibt für mich eine Farce sondergleichen, welches sich durch nachfolgende Zitate von Richtern stützt und nur im Zusammenhang gesehen und erfasst werden soll:
Vorab ein Zitat unseres Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse zu meinem Problem hier nicht die Wahrheit schreiben zu dürfen:
„Die Deutschen müssen sich fragen, ob die Menschenrechte in unserem Land tatsächlich den Stellenwert haben, der ihnen nach unserer Verfassung und der Überzeugung aller Demokraten gebührt.“
Das frage ich mich als Deutscher auch! Mein Recht auf freie Meinungsäußerung wurde mir damals (2014 und 2015) stark eingeschränkt! Nochmal: Ich darf hier nicht die Wahrheit schreiben und meine Ex-Frau mit Namen nennen. Das ist amtlich! Was für ein, die Menschenrechte (ver)achtender Richter!
Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger. Karlsruhe. In einem Beitrag in der „Deutschen Richterzeitung“, 9/1982, S. 325:
„Ich wage nach einem langen Berufsleben in der Justiz, wenn ich gefragt werde, den Ausgang eines Prozesses nur noch nachdem im ganzen System angelegten Grundsatz vorauszusagen: Nach der Regel müsste er so entschieden werden; aber nach einer der vielen unbestimmten Ausnahmen und Einschränkungen, die das Recht kennt, kann er auch anders entschieden werden. Das genaue Ergebnis ist schlechthin unberechenbar geworden. Allenfalls kann man mit einiger Sicherheit sagen: Wenn du meinst, du bekommst alles, was dir nach deiner Überzeugung zusteht, irrst du dich. Ein der Entlastung der Gerichte dienlicher Rat könnte bei dieser Lage der Dinge sein: Führe möglichst keinen Prozess; der außergerichtliche Vergleich oder das Knobeln erledigt den Streit allemal rascher, billiger und im Zweifel ebenso gerecht wie ein Urteil. Das heißt in allem Ernst: Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär.“
Dr. Egon Schneider, ehem. Richter am OLG, in „Zeitschrift für anwaltliche Praxis“ 6/1999 vom 24.3.1999, S. 266:
„Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist.“
Prof. Diether Huhn in: „Richter in Deutschland“, 1982, zitiert nach: „Diether Huhn in Memoriam“ von Prof. Dr. Eckhart Gustavus, Berlin, NJW 2000, Heft 1, S. 51.
„Ich bin selbst ein deutscher Richter, seit fast 20 Jahren. Ich würde mich nicht noch einmal entscheiden, ein deutscher Richter zu werden. Die deutschen Richter machen mir Angst.“
Und was sagte unser Bundesarbeitsminister a.D. Norbert Blüm:
„Justitia braucht einen Behindertenausweis. Sie ist schwer beschädigt.„
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Es ist paradox Grundrechte und Menschenrechte zugeschrieben zu bekommen, die für alle Deutschen Gültigkeit haben sollten, aber leider für den größten Teil der Deutschen kaum Gültigkeit haben; es sein denn, man hat genügend Macht und Geld sich diese Werte zu erkaufen.
Ulrich H. Rose vom 30.12.2023
Siehe z. Bsp. die Coronawahnsinnszeiten ab Frühjahr 2020. Da wurden die Grundrechte der Deutschen mit Füßen getreten – mit Polizeistiefeln getreten!
Wie entstehen kranke Gesetze?
Kranke Gesetze entstehen durch ein Zuviel an Erklärungen und Interpretationen von anfangs klaren Gesetzestexten. Je mehr man einen – anfangs eindeutig klaren – Gesetzestext versucht zu optimieren, desto mehr wird man das Gegenteil erreichen.
Wenn Du nicht genau weißt, was eine Interpretation ist, dann sieh hier nach!
Ein anderes, ein aktuelles Bespiel soll aufzeigen, dass auch schon Gesetze „in sich“ nicht ganz ausgegoren sind und deshalb als krank zu bezeichnen sind.
Der Artikel 1 der Menschenrechte sagt:
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.„
In diesem Artikel und den nachfolgenden 29 werden die Rechte der Menschen beschrieben.
Daraus leiten z. Bsp. Schwerverbrecher ihre vermeintlichen Rechte ab, wie der Mörder Magnus Gäfgen (das Ofer war der elfjährige Jakob von Metzler) mit seiner Schadenersatzforderung. Magnus Gäfgen bekam damals 3000.-€ Entschädigung! Eine Farce ohnegleichen!!!
Wenn wir uns den Artikel 1 genauer ansehen, dann werden einerseits Würde und Rechte mit Geburt unterstellt, was zu Begabungen, wie Vernunft und Gewissen führt. (auch dies ist eine Unterstellung)
Dann folgt ein frommer Wunsch: Sie sollen sich einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Betrachten wir nun mal Magnus Gäfgen in Bezug auf den Artikel 1, so fällt vielleicht dem Einen oder Anderen auf, dass (von den Rechten mal abgesehen) von Würde, Vernunft und Gewissen bei ihm kaum etwas bis NICHTS festzustellen ist. Auch den frommen Wunsch, dem Jakob (= dem Opfer) im Geiste der Brüderlichkeit zu begegnen, dem kam Magnus Gäfgen wohl nicht nach.
Wie kann ein Magnus Gäfgen diesen Artikel 1 für sich in Anspruch nehmen, obwohl er keine der darin enthaltenen Voraussetzungen erfüllt? Ich führe das auf meine Neunzigzehn-Regel, auch 90:10-Regel, zurück. Siehe dazu auch „Uns fehlen die Weisen“
Bemühen wir mal die Geschichte:
König Salomo lebte um ca. 960 v. Chr. und war König von Israel und Juda.
Im Talmud, wie auch im Koran und in den christlichen Erzählungen wird König Salomo als weise bezeichnet.
Bekannt ist bestimmt den meisten Menschen sein „Salomonisches Urteil“, wo sich zwei Frauen um ein Kind stritten.
Seine, im Vorfeld zur Urteilsverkündigung durchgeführte Strategie war insofern erfolgreich, als die Androhung einer Gewalttat (das Kind zu teilen) dazu führte, die wahre Mutter zu erkennen, d.h., die Lügnerin zu entlarven.
Was anderes hatte am 01.10.2002 der Vernehmungsbeamte Ortwin Ennigkeit auf Weisung seines damaligen Chefs Wolfgang Daschner gemacht? Auch damals wurde zur Überführung eines Lügners, und mit der Absicht ein Menschleben zu retten, dieselbe Strategie angewandt:
Folter wurde angedroht. Das Ergebnis dieser Strategie war ähnlich beim Angeklagten : Die Lüge wurde durch die „Wahrheit“ ersetzt.
Im Nachhinein billigten beide (positiven) Ergebnisse die angewandte Methode – sollte man meinen.
Der kleine Unterschied:
Vor ca. 3.000 Jahren wurde dies – und bis in unsere Zeit rein reichend – als weise betrachtet.
Heute wird der Richterspruch, dem Mörder 3.000.-€ Entschädigung zuzubilligen, als weise vom renommierten Strafrechtler Rainer Hamm bezeichnet mit der Begründung: „Er macht das, was das Landgericht tun musste nach den Vorgaben durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (siehe die Nr. 324, folgt später)
Dies alles war für mich und bestimmt für viele Menschen schon ziemlich unerträglich – der Mord an dem 11-jährigen Jakob, dann die Ignoranz des Mörders von Jakob von Metzler (Magnus Gäfgen) durch das Eröffnen eines Nebenkampf-Schauplatzes (um sich und allgemein von der scheußlichen Tat abzulenken). Gerade diese Aussagen des Strafrechtlers Rainer Hamm veranlasste mich ursächlich hier meine Gedanken niederzuschreiben.
Meine nachfolgenden Gedanken dazu sind leider nicht in ein paar Sätze zu fassen und ich bitte um Geduld. Dafür verspreche ich, dass ich eine passende Antwort auf die Überschrift „Dürfen Richter solche Urteile fällen?“ liefere.
Ulrich H. Rose am 12.09.2011
Einschub am 08.07.2017: Am 04.04.2017 lud unser Bundesinnenminister De Maizière zu einer Wertediskussion nach München ein. Dann kam am 30.04.2017 in DIE ZEIT die Schlagzeile „Wir sind nicht Burka„, Innenminister de Maizière hat Grundsätze für eine „deutsche Leitkultur“ vorgelegt. Egal, ob Leitkultur oder Werte, wenn ich mal den Fall Jakob von Metzler vom Okt. 2002 inklusive dem Kommentar des Strafrechtlers Rainer Hamm, verglichen mit dem „Salomonischen Urteil“ und jetzt in Bezug zur aufflammenden Wertediskussion sehe – die nach einer der dümmsten Aussagen der letzten 10 Jahre „Der Islam gehört zu Deutschland“ notwendig wurde, so frage ich mich, was sind unsere christlichen Werte noch Wert, wenn solch ein „Salomonisches Urteil“ keinen Bestand mehr im Jahr 2002 hat, der Koran aber immer noch seine „Werte“ brutal umsetzt oder umsetzen will. Siehe dazu auch „Der sichere Weg zum Wutbürger“ Ende Einschub
Nachtrag am 07.02.2015:
Frage 1:
Warum kriegt der Mörder Magnus Gäfgen den Artikel 1 der Menschenrechte genauso unterstellt, wie dessen Opfer? Wer hat wessen Würde und Rechte verletzt? Kann man einem Mörder Würde unterstellen und ihm dann auch noch Rechte zusprechen? Antwort: Ich denke: NEIN!
Frage 2:
Warum kriegen Milliarden von Menschen den Artikel 1 der Menschenrechte nicht unterstellt und vor allem umgesetzt, gleich an Würde und Rechten geboren zu sein? Antwort: Weil das Recht von den Reichen und Superreichen in Anspruch genommen wird.
Wie ungleich ist doch diese Welt und der Artikel 1 der Menschenrechte eine unfassbare Farce und eine Verhöhnung von Milliarden darbender Menschen!
Ende Nachtrag vom 07.02.2015
daraus ergibt sich:
Der Artikel 1 der Menschenrechte verhöhnt die Menschenrechte.
Ulrich H. Rose vom 07.02.2015
Siehe vor allem die hier etwas weiter unten folgende Nr. 324 „Die Masse Mensch hat keine Würde. Der Artikel 1 der Menschenrechte besonders beleuchtet„
Zum Abschluss ein passender Spruch von mir:
Es bräuchte keine ausgefeilten Gesetze, die nur zur Verwirrung führen und zur Falschauslegung verführen, wenn es weise Richter gäbe.
in Kurzform:
Es braucht keine ausgefeilten Gesetze – nur weise Richter.
Ulrich H. Rose vom 07.10.2009
Nachtrag am 20.07.2016: Wenn Mächtige im Spiel sind siegt in den Gerichten meistens die Macht vor dem Recht.
Unrecht ist meistens, wenn vor Gericht der Mächtigere über den Schwächeren und Ehrlichen siegt. Gesetze sollten eigentlich die Schwächeren in unserer Gesellschaft vor den Mächtigen schützen. Die Praxis sieht anders aus!
Ein ungeschriebenes Gesetz vor Gericht lautet:
Lügner bekommen (leider) immer ein Stück von dem Kuchen ab, der ihnen nicht gehört, weil die Richter nicht mehr Recht sprechen (wollen), sondern nur noch Kompromissherauskitzler* sind, weil sie zulassen, dass das Recht von der Macht und den Lügnern gebeugt wird.
Rechtsbeuger = Kompromissherauskitzler = Richter
* Kompromissherauskitzler = eine eher nette Umschreibung für die meisten Richter, die in der Auseinandersetzung überwiegend den Rechtsanwälten das Schlachtfeld überlassen.
Die Richter sind nur noch Mediatoren, die unbeschadet und unbelangbar zusehen und manchmal auch zulassen, wie das Recht sich vor den Mächtigen und den Lügnern beugt.
Ende Nachtrag vom 20.07.2016
Mit den hier ausgeführten Gedanken über Richter und das Recht möchte ich nicht den Stab über alle Richter brechen. Erstens müssen sie sich tagtäglich von jeder Partei anhören, dass die gegnerische Partei lügt. Zweitens sind die Richter durch dieses tagtägliche „Geschäft“ und die permanente Lügerei (einer der beiden Parteien lügt sicher) abgehärtet. Drittens müssen sie sich gegen diese Lügenflut auch selbst erwehren und dagegen immun werden. Das bewirkt, dass Richter lieber zum Kompromissherauskitzler mutieren als zum Rechtssprecher. Teils verständlich, nur besser wäre es, wir hätten weise Richter, die es scheinbar nicht gibt!
Einige gewichtige Stimmen dazu:
«Die einzigen Juristen, die sanktionslos die Gesetze verletzen dürfen, sind die Richter! … Einen Rechtsstaat, wie er den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht, und wir entfernen uns ständig weiter von diesem Ideal.»
Aus: Der Niedergang des Rechtsstaates“ vom 26. September 2006 von Dr. Egon Schneider (Früherer Richter beim OLG Köln, jetzt Rechtsanwalt):
Frank Fahsel (Richter im Ruhestand) vom 09.04.2008:
«Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Order de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen […] In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen.»
Hans Herbert von Arnim, Verfassungsrechtler, Jurist und emeritierter Professor im Mai 2009:
«Immer wenn wirksame Kontrollen fehlen, wächst die Gefahr von Fehlentwicklungen. Das gilt auch für die Justiz. Richter sind die einzigen Juristen, die sanktionslos Gesetze verletzen können.»
Rolf Bossi (* 10. September 1923 in Karlsruhe; † 22. Dezember 2015) deutscher Jurist und einer der bekanntesten Strafverteidiger Deutschlands.
«… dass die Rechtsbeugung das Papier nicht wert ist, auf dem der Straftatbestand gedruckt ist.»
Ein ungeschriebenes Gesetz vor Gericht lautet: Lügner bekommen (leider) immer ein Stück von dem Kuchen ab, der ihnen nicht gehört, weil die Richter nicht mehr Recht sprechen (wollen), sondern nur noch Kompromissherauskitzler* sind, weil sie zulassen, dass das Recht von der Macht und den Lügnern gebeugt wird. * Kompromissherauskitzler = eine eher nette Umschreibung für die meisten Richter, die in der Auseinandersetzung überwiegend den Rechtsanwälten das Schlachtfeld überlassen. Die Richter sind nur noch Mediatoren, die unbeschadet und unbelangbar zusehen und manchmal auch zulassen, wie das Recht sich vor den Mächtigen und den Lügnern beugt. Ulrich H. Rose vom 20.07.2016
Siehe dazu „Gedanken zur Wahrheit und Lüge“ (von Fabiano)
Es bräuchte keine ausgefeilten Gesetze, die nur zur Verwirrung führen und zur Falschauslegung verführen, wenn es weise Richter gäbe. In Kurzform: Es braucht keine ausgefeilten Gesetze – nur weise Richter. Spruch von Ulrich H. Rose vom 07.10.2009
Einschub am 16.08.2018: Zu den nicht weisen Richtern:
Sami A., der islamische Gefährder und ehemaliger Leibwächter von Osama bin Laden muss laut Gerichtsbeschluss des Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 13.07.2018 zurückgeholt werden! Am 15.08.2018 bestätigte dieses Urteils das NRW-Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster: Die Abschiebung am 13. Juli war „offensichtlich rechtswidrig“ – Sami A. muss „auf Kosten der Bundesrepublik Deutschland“ zurückgeholt werden.
Mein Kommentar:
– Warum überlässt man dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen solch ein wichtiges Urteil?
– Warum lässt man diese bedauernswerten Richter mit solch wichtigen Entscheidungen allein?
– Warum fällt man solche absurden Urteile, die kaum ein Bürger dieses Landes nur ansatzweise nachvollziehen kann?
Genauer: Einen gefährlichen Islamisten schickt man – besser wir Deutschen* – nach Tunesien zurück und unterstellt, dass dieser – laut Gericht – „schützenswerte Mensch“ vor eventuell ungünstigen Zuständen in diesem Land geschützt werden muss. In diesem Zusammenhang fällt mir nur noch das Wahnsinnsurteil im Fall Jakob Metzler ein (siehe weiter oben), wo dem Mörder Würde unterstellt wurde. * Wir Deutschen zahlten den Rücktransport und werden auch den Wahnsinn des „Rücktransportes vom Rücktransport“ bezahlen.
Das sind schon mehr als kranke Gesetze, die
a. den gesunden Menschenverstand mit Füßen treten und
b. die Volksseele zum Kochen bringen und der AfD die Wähler zutreibt.
Ergänzung am 13.07.2022: Aktuell ist die AfD die einzig verbleibene Partei in Deutschland, die den Coronawahnsinn nicht mitmacht und sich im Bundestag immer wieder dagegen ausspricht, wie auch in der EU. Diese wichtigen Beiträge, werden von den Pripansch-Medien* leider nicht gebracht. Ende Ergänzung * primitive und Panik schürende Medien
Noch etwas deutlicher: Wir schicken Jugendliche nach Afghanistan zurück, die hier eine Lehre machen, und überlassen sie ihrem Schicksal von Terror, Folter und Tod. Den tatsächlich gefährlichen Sani A. umsorgen wir mit wahnsinnigen Urteilen, damit ihm Terror (den er selbst ausübt), Folter und Tod nicht droht. Wahnsinn!!! Nichts gegen Gesetze, die uns schützen. Wo ist das Gesetz, dass uns vor solchen Richtern schützt??? Ende Einschub.
Wenn Gesetze Menschen dazu bringen zu Lügen, dann ist es das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben stehen. Spruch von Ulrich H. Rose vom 27.08.2011
Wo ist das Gesetz, dass uns vor Richtern schützt. Spruch von Ulrich H. Rose vom 16.08.2018
Da heutzutage auch Schwachsinnige* zum Studium hin getrieben werden, brauchen wir uns über Schwachsinniges von studierten Wissenwiedergebern – wie z. Bsp. auch von Richtern – nicht zu wundern. * zu verstehen als „im Sinne Schwache“ oder „nicht richtig Getaktete“ # Beipiel das „Kühast-Urteil“ Spruch von Ulrich H. Rose vom 01.02.2020
Wenn du dir etwas, das dein Recht ist, zurückholen musst, dann bist du kein Sieger, dann bist du bestohlen worden. Meşale Tolu am 27.10.2018 in ZEIT online
So, wie Meşale Tolu habe ich mich 2014 in Amberg gefühlt, als mir das dortige Gericht die freie Meinungsäußerung (laut GG) nicht zugestand. Das nur zur Relativierung der Unterschiede von Deutschland und der Türkei. Auch in Deutschland wird das Recht individuell und nach Belieben von den Richtern mit Füßen getreten. Siehe als hervorstechendes und schlimmes Beispiel im „Nachkriegsdeutschland“ den Fall Gustl Mollath aus dem Jahr 2014, wo ich am 2. Verhandlungstag in Regensburg dabei war und Gutl Mollath und seinen Verteidiger Gerhard Strate sprechen konnte.
Ich dagegen habe mein Lebenswerk meiner Ex-Frau überlassen (müssen) und darf laut Richterbeschluss die Wahrheit nicht sagen.
Jetzt lebe ich in der Türkei in Alanya und bin hier sehr glücklich. Es ist ein wunderschönes Land und ich habe Geduld und Zuversicht, dass sich hier Veränderungen ergeben werden – für die Türkei und für die Türken.
Die Zeit wird es mit sich bringen – Veränderungen hin zu ….?
Die Finanzwelt funktionierte bisher wie ein überdimensioniertes, ungleiches Tauziehen zwischen Riesen und Zwergen. Aktuell, im Jahre 2013 ziehen immer noch Riesen und behaupten ihre Macht, während die Ohnmächtigen auf der anderen Seite meinen ziehen zu dürfen. * = Politiker und deren Wähler. Ulrich H. Rose vom 04.05.2020
Hedgefonds sind mit der Kirche vergleichbar. Beide schöpfen Geld und Macht aus dem Nichts. Spruch von Ulrich H. Rose vom 04.02.2012
Wie ungleich ist doch diese Welt und der Artikel 1 der Menschenrechte eine unfassbare Farce und eine Verhöhnung von Milliarden Menschen! Ulrich H. Rose vom 07.02.2015
Siehe dazu „Verbreitet den richtig gestellten Artikel 1 der Menschenrechte!„
Der Artikel 1 der Menschenrechte verhöhnt die Menschenrechte. Spruch von Ulrich H. Rose vom 07.02.2015
Artikel 1 der Menschenrechte, richtig gestellt: Feststellung: Die meistens Menschen auf diesem Planeten Erde sind unfrei und mit ungleichen Rechten geboren. Die wenigsten Menschen haben Vernunft und Gewissen. Je gescheiter, je reicher, je mächtiger ein Mensch ist, umso weniger sind Vernunft und Gewissen anzutreffen. Aus diesem Grunde werden die weiteren Menschenrechtsgesetze erlassen, damit mehr Gleichheit für die Menschen auf diesem Planeten Erde entsteht. Das bedeutet, dass die Besitzenden ihren Besitz teilen müssen, damit mehr Gerechtigkeit herrscht und sich ALLE im Geiste der Brüderlichkeit begegnen können. Ulrich H. Rose vom 22.11.2015
Neben den mehr als müßigen Gleichstellungsbeaufragten kommen jetzt (nach dem 25.05.2018) auch noch die Datenschutzbeauftragten wegen der Datenschutz-Grundverordnung auf uns zu.
Vor lauter dokumentieren für die dokumentierwütigen EU-Parlamentarier gerät „der Sinn des Lebens“ gänzlich aus dem Fokus.
Wenn das die Lösung ist, will ich mein Problem zurück.
Der gerechte Lohn für Dummheit ist Ärger. Spruch von Ulrich H. Rose vom 18.07.2007
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Die Demokratie ist die Diktatur der intellektuellen Menschen und ebenso die Diktatur der wohlfeilen Massen. Spruch von Ulrich H. Rose vom 22.09.2009
Spruch von Ulrich H. Rose für Richter:
Ein Spruch für unsere Richter: Lieber eine Lösung in einem schwachsinnigen Gesetz suchen, als zu Denken zu beginnen. Das Gesetz ist ja schon vorhanden, um sich dahinter zu verstecken. Wo ist da noch der gesunde Menschenverstand zu finden? Wenn Gesetze Menschen zum Lügen zwingen, dann ist es das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben stehen. Ulrich H. Rose vom 26.05.2015
Wenn Gesetze Menschen zum Lügen zwingen, dann ist es das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht. Spruch von Ulrich H. Rose vom 27.08.2011
Wurzle tief und fest in DIR, und kein Sturm kann Dich wegreißen. Spruch von Ulrich H. Rose vom 29.06.2015
Datenschützer schützen nur Daten – nicht Menschen. Spruch von Ulrich H. Rose vom 10.03.2015
Die Neigung der Menschen zur Lüge ist viel größer, als die Liebe zur Wahrheit. Beweis A: Zeige mir wahrheitsliebende und wahrheitslebende Menschen. Du wirst nur sehr wenige finden! Beweis B: Sage die Wahrheit und Du wirst meistens gemieden. Beweis C: Lüge und Du wirst geliebt! Schlimm! Was ist das für eine Liebe?Spruch von Ulrich H. Rose vom 25.11.2015
Die Lüge verhindert das DenKen, denn – wenn man denKen könnte würde man nicht lügen. Die Wahrheit fördert das DenKen hin zur Intelligenz. Spruch von Ulrich H. Rose vom 18.08.2014
Dazu mehr: Was ist „denKen„?
Eine Lüge ist, ganz gleich, wie gut sie auch gemeint sein mag, immer schlechter als die bescheidenste Wahrheit. Spruch von Che Guevara
Wenn Mächtige im Spiel sind siegt in den Gerichten meistens die Macht vor dem Recht. Spruch von Ulrich H. Rose vom 20.07.2016
Dieser Spruch fiel mir im Zusammenhang mit Gustl Mollath ein. An seinem 2. Hauptverhandlungstag, am 08.07.2014, war ich im Landgericht Regensburg und konnte Gustl Mollath und seinen Verteidiger Gerhard Strate sprechen.
Interessant für mich ist, dass Gerhard Strate im Fall Jan Böhmermann (Nr. 339) eine ähnliche Auffassung hat, wie ich.
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Rechtsbeuger = Kompromissherauskitzler = Richter. Ulrich H. Rose vom 20.07.2016
Wie soll in Deutschland im Jahr 2020 Gerechtigkeit einkehren, wenn die Juristen die Perversitäten der Machthaber (Regierung) schützen und stützen? Frage von Ulrich H. Rose vom 23.07.2020
Zum Googeln: „Das ist eine unverschämte Verfälschung der Vergangenheit“ Hier vorerst der Direktlink.
Beispiele für Urteile, die dem gesunden Menschenverstand zuwiderlaufen:
1. Das Freilassen von, als gefährlich eingestuften Kinderschändern.
2. Das Verbieten von – nur scheinbar diskriminierenden – Texten in Stellenanzeigen. Und Jan Böhmermann kam bis jetzt (Juni 2017) ungestraft davon! (Nr. 339)
3. Das Aufzwingen von Lügen in Arbeitszeugnissen.
4. Das Zugestehen der freien Meinungsäußerung mit negativen Folgen für einen oder mehrere Menschen.
Siehe dazu „Die Presse darf nicht die Freiheit haben …“
5. Das Zusprechen von Entschädigungen für Kindesmörder.
6. Das sinnvolle Aufdecken von Straftaten mittels Audio- und/oder Videobeweisen wird bestraft.
(So ging es mir vor ca. 25 Jahren, als ich einen Hochstapler während eines Telefonates aufnahm. Der Einzige, der in diesem schlechten Spiel damals Schaden nahm war ich mit 2.000.-DM Strafe.)
Nachtrag am 04.08.2017: Endlich, im Jahre 2017, nach Jahrzehnten der Unvernunft in deutschen Gerichten, werden einzelne Richter vernünftig. Siehe die Nachricht in „Die Süddeutsche“ vom 17.07.2017 „Richter lassen Autokamera / Dashcam als Beweismittel zu„
Bezogen auf meinen Fall im Jahr 1990, als ich einen Hochstapler bloßstellen wollte, der sich bei meiner 1. Ehefrau in unserem Haus einnistete, welches ich meiner Ehefrau – ohne Gegenleistung – zu 100% überließ, brachte das nicht nur die 2.000.-DM Strafe für mich ein. Nein, es kam noch viel schlimmer. Durch die Eskapaden des Hochstaplers war dieses wunderschöne Haus nach 2 Jahren weg. Wer bezahlt mir diesen enormen Schaden, der sich durch das Verurteilen der falschen Person ergeben hat? Der Staat? Der falsch urteilende Richter?
Warum dauert es manchmal so lange, bis sich wenigstens der gesunde Menschenverstand durchsetzt? Siehe dazu auch das zum Himmel schreiende Urteil im Falle von Jakob von Metzler, auch hier in diesem Artikel zu finden.
Und, hast Du Dir schon mal Gedanken gemacht, wie solcher Irrsinn Eingang in unsere Gerichte fand und dieser Irrsinn manchmal Jahrzehnte überdauert(e), wie z. Bsp. auch das Freilassen von Pädophilen – statt Sicherungsverwahrung – auf Weisung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte EGMR?
Lies Dir jetzt die Nr. 333 „Drei Fragen zur Vorratsdatenspeicherung“ durch und Du wirst zu ahnen beginnen, wohin meine gedankliche Reise gehen wird. Das Aufnehmen von Straftaten in Wort und Bild ergibt stichhaltigere Beweise, als es Menschen durch ihr immer wieder bewiesenes, gestörtes Erinnerungsvermögen können. Warum wollen unsere Politiker und auch Richter diese stichhaltigeren Beweise trotzdem nicht anwenden???
Da muss es doch tiefgründigere Beweggründe geben, dass solches Nichtanwenden von stichhaltigen Beweisen unterdrückt wird. (siehe in meinem Fall, das Aufführen von stichhaltigen Beweisen bestraft wird)
Die Beweggründe der Politiker, der Richter, der Mächtigen, der Intellektuellen, der Reichen, der Superreichen, der Einflussreichen, der Kirchenfürsten sind – wenn man darüber nachdenken will und kann – ganz einfach ergründen und zu enttarnen:
Ein stichhaltiges Beweismittel zu verhindern bedeutet, dass die Richter, die Mächtigen, die Intellektuellen, die Reichen, die Superreichen, die Einflussreichen, die Kirchenfürsten um ihre Pfründe bangen müssten, wenn solche Beweismittel zugelassen wären, da dann auch ihre Perversitäten, zumindest ihr perverses Denken, ans Licht der Öffentlichkeit kämen. Gehe davon aus, dass die Genannten höchstwahrscheinlich pervers und machtgeil sind und diese nur verhindern wollen, dass man ihnen auf die Schliche kommt.
Wie soll sich bei solch „kranken Gesetzen“ die Gerechtigkeit durchsetzen?
Mein wiederholter Hinweis auf den Artikel von Dieter Simon „Vom Rechtsstaat in den Richterstaat“ von Prof. Dieter Simon“ soll aufzeigen, dass wir uns mittlerweile in einem Richterstaat mit uneingeschränkter Machtfülle der Richter befinden.
Der Unterschied von einem IS-Kämpfer oder G20-Aktivisten in Hamburg zu einem Politiker oder Richter oder Intellektuellen ist doch nur, dass die Hemmschwelle unterschiedlich hoch hängt. Die Zweitgenannten haben sich nur besser im Griff und lassen sich kaum bis nicht erwischen beim Ausleben ihrer Perversitäten.
Jetzt noch etwas Logisches:
Für Diejenigen, die sich hier zu Unrecht angeprangert fühlen, da sie sich nicht als pervers empfinden,
a. meine Entschuldigung an Dich und
b. warum unternimmst Du nichts gegen diesen Irrsinn?
Da ich ja in der Überschrift schrieb „etwas Logisches“ hier die Auflösung: Da ich nichts Vergleichbares kenne oder gelesen habe, welches diese Missstände nicht nur massiv anprangerte, sondern diese Missstände auch behob – vielleicht ist meine Unterstellung mit „pervers“ und „unterschiedliche Hemmschwellen“ doch zutreffend? Auch hier meine äußerst massive Kritik an unseren „sogenannten Philosophen“, den Denkers, die nach der Weisheit Strebenden – wo war und ist Eure Stimme in diesem Zusammenhang, die diese Missstände anprangerten? Tipp: Google „denktote Philosophen“
Siehe dazu als „krönender Abschluss“ meinen Hinweis auf den „Artikel 1 der Menschenrechte„, der Milliarden Menschen hochgradig verarscht! Das passt sehr gut zum Nichtanwenden von stichhaltigem Beweismaterial in Gerichten. Ende Nachtrag.
Wenn Gesetze Menschen zum Lügen zwingen …
183a vom 27.08.2011
Wenn Gesetze Menschen dazu bringen zu lügen, dann ist es das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben stehen.
Ulrich H. Rose vom 27.08.2011
Wenn aus dem Munde eines Rechtsanwaltes oder Richters (per Gesetz) kein gesunder Menschenverstand mehr sprechen kann oder darf, dann ist die Gesetzgebung selber ungesund = krank und stinkt zum Himmel.
Ulrich H. Rose vom 19.08.2011
Wenn einige Gesetze die Menschen dazu bringen / zwingen zu lügen, dann müssen weise Richter diese Gesetze sofort korrigieren.
Ulrich H. Rose vom 29.06.2014
Leider gibt es diesen weisen Richter! Siehe dazu „Definition Weisheit„
Unsere deutschen Gesetze sind überwiegend vorbildlich, nur manchmal muss man leider erhebliche Bedenken anmelden und als einfacher Bürger dieses Landes am gesunden Menschenverstand mancher Richter* Zweifel anmelden.
* Anmerkung und zur Entschuldigung für die Richter: Die Richter müssen sich per Gesetz an die Gesetze halten. Siehe dazu auch meine 90:10 – Regel = die Neunzigzehn-Regel
Jetzt, im 21. Jahrhundert, bedarf es dringend einer Verbesserung, einer Heilung dieser kranken Gesetzgebung. Zur Heilung dürfen dann nur weise Richter (Richter mit gesundem Menschenverstand) zugelassen werden.
Siehe dazu auch meine Gedanken weiter oben in „Dürfen Richter solche Urteile fällen?“ zu Magnus Gäfgen und „Vom Rechtsstaat in den Richterstaat“ von Prof. Dieter Simon“
Beispiel 1:
Verantwortlichkeiten sehen und umsetzen: Gutachter, wie auch Rechtssprecher zur Verantwortung ziehen.
Beispiel 2 und 3:
Achtung, dies ist ein sehr langer Abschnitt und betrifft in erster Linie das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“, das AGG
Beispieltext, der zu Klagen führt:
„Suche jungen, dynamischen Mitarbeiter bis max. 30 Jahre.„
Das AGG vom 14.08.2006 Stand:
Zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 66 G v. 5.2.2009 I 160, erfüllt seinen Zweck nicht, da es nicht gut durchdacht ist und Nachteile für „die einige Stellensuche“ bedeutet.
Dieses AGG zwingt die Arbeitgeber dazu sich sehr allgemein formulierte Anzeigentexte auszudenken, um nicht von den Arbeitnehmern per Gesetz belangt zu werden. (Unter den Arbeitnehmern gab es einige, schwarze Schafe, die sich speziell auf solche Stellenanzeigen bewarben, nur um eine Entschädigung zu bekommen.)
Wer die Wahrheit in einem Arbeitszeugnis schreibt, der sieht sich vor Gericht wieder und wird vom Gericht gezwungen die Unwahrheit zu schreiben. Deshalb noch mal:
Wenn ein Gesetz Menschen dazu bringt/zwingt zu lügen, dann ist es das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht.
Ein paradoxes Gesetz! Hier fehlt es an Logik! Ulrich H. Rose vom 27.08.2011
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vom 14.08.2006 und dessen Vorgänger, das im Jahre 2005 beschlossene Antidiskriminierungsgesetz.
Wortlaut des Gesetzes:
§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
§ 2 Anwendungsbereich
(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:
1. die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg,
2. die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen, insbesondere in individual- und kollektivrechtlichen Vereinbarungen und Maßnahmen bei der Durchführung und Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses sowie beim beruflichen Aufstieg,
3. den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung einschließlich der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung sowie der praktischen Berufserfahrung,
4. die Mitgliedschaft und Mitwirkung in einer Beschäftigten- oder Arbeitgebervereinigung oder einer Vereinigung, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören, einschließlich der Inanspruchnahme der Leistungen solcher Vereinigungen,
5. den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
6. die sozialen Vergünstigungen,
7. die Bildung,
8. den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.
(2) Für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch gelten § 33c des Ersten Buches Sozialgesetzbuch und § 19a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Für die betriebliche Altersvorsorge gilt das Betriebsrentengesetz.
(3) Die Geltung sonstiger Benachteiligungsverbote oder Gebote der Gleichbehandlung wird durch dieses Gesetz nicht berührt. Dies gilt auch für öffentlich-rechtliche Vorschriften, die dem Schutz bestimmter Personengruppen dienen.
(4) Für Kündigungen gelten ausschließlich die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz.
Warum werden wir per Gesetz zum Lügen gezwungen?
Wie sich die Zeiten ändern, oder damaliges Recht ist nicht mehr aktuelles Recht:
Dazu ein Artikel aus der FAZ vom 09.08.2006: AGG: Die Diskriminierung der Raucher ist rechtlich bedenklich
Die Europäische Kommission hält die Diskriminierung der Raucher bei der Vergabe von Arbeitsplätzen für rechtlich bedenklich. Nach Ansicht von Arbeitsrechtlern dürfen Raucher in Einstellungsgespräche auch lügen.
09. August 2006: Die Europäische Kommission hält die Diskriminierung von Rauchern bei der Vergabe von Arbeitsplätzen für rechtlich bedenklich. Es sei falsch, dass die EU-Behörde „grünes Licht dafür gibt, dass Raucher benachteiligt werden oder eine Diskriminierung von Rauchern okay findet“, sagte die Sprecherin von Sozialkommissar Vladimir Spidla am Dienstag in Brüssel. Die EU sei, wie in der Europäischen Charta der Grundrechte festgelegt, gegen jede Form der Diskriminierung.
Nur weil die bestehenden EU-Antidiskriminierungsregeln sich auf Alter, Religion, Behinderung sowie die sexuelle Orientierung beschränkten, heiße das nicht, dass die Kommission die Benachteiligung von Rauchern als richtig erachte. Menschen sollten wegen ihrer Fähigkeiten und Qualifikationen eingestellt und nicht wegen anderer Eigenschaften von der Bewerbung ausgeschlossen werden. Es falle aber nicht in die Zuständigkeit der Kommission, gegen die Benachteiligung von Rauchern bei Bewerbungen vorzugehen. Die Sprecherin hatte zuvor erklärt, Raucher und Alkoholiker seien durch die EU-Antidiskriminierungsregeln nicht geschützt. Ein Unternehmen dürfe demnach bei einer Ausschreibung von Arbeitsplätzen die Einschränkung anfügen: „Raucher müssen sich gar nicht erst bewerben.“
Drachenflieger oder Rugby-Spieler:
Auch wenn Raucher nicht unter dem Schutz des neuen Gleichbehandlungsgesetzes stehen, lässt das deutsche Arbeitsrecht sie nicht schutzlos. Wer einen Bewerber nach seinem privaten Tabakkonsum fragt und/oder ihn ablehnt, weil er wahrheitsgemäß antwortet, dass er Raucher ist, muss im Falle eines Prozesses vor dem Arbeitsgericht mit einer Niederlage rechnen. „Der Arbeitgeber darf im Vorstellungsgespräch nur Fragen stellen, an deren Antwort er ein berechtigtes betriebliches Interesse hat„, sagte Martin Kock, Arbeitsrechtler bei der Kanzlei Clifford Chance, dieser Zeitung. Welche gesundheitsgefährdenden Hobbies die Bewerber in ihren Pausen oder in der Freizeit pflegten, dürfe der Arbeitgeber weder kontrollieren noch sanktionieren. „Auch Drachenflieger oder Rugby-Spieler dürfen nicht benachteiligt werden“, sagte Kock. Raucher könnten sich also auch bewerben, wenn die Stellenanzeige ausdrücklich nur an Nichtraucher gerichtet ist. Sie dürften auf entsprechende Fragen im Vorstellungsgespräch lügen, ohne dass der Arbeitgeber später den Arbeitsvertrag anfechten kann, sagte Kock. Im Gegenteil: Sollte der Arbeitgeber sie nur wegen ihrer Nikotinsucht ablehnen, könnten sie unter Umständen Schadensersatzansprüche wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts geltend machen.
Süddeutsche 06.06.2008: Kettenraucher vs. Abstinenzler
Sind Raucher und Nichtraucher gemeinsam im Team, gibt es häufig Ärger: Wie viele Zigarettenpausen sind angemessen – und wo darf überall gequalmt werden? Antworten rund um die Zigarette im Büro.
Nichtraucher müssen es nicht hinnehmen, wenn Kollegen sich nicht an Rauchverbote im Betrieb halten. „In solchen Fällen können sie sich beim Chef beschweren – dann droht uneinsichtigen Rauchern eine Abmahnung“, sagte Rechtsanwalt Jobst-Hubertus Bauer aus Stuttgart am Freitag in einem Gespräch mit dem dpa-Themendienst. Auch müssten neue Mitarbeiter sich nicht nach alten Gepflogenheiten richten – etwa wenn bisher alle Kollegen mit dem Rauchen im Büro einverstanden waren. „Wenn der Neue das dann nicht will, müssen sich die anderen danach richten“, sagte Bauer.
Zigaretten: Kaffeeküche und Kopierraum müssen rauchfrei bleiben.
Nichtraucher hätten gemäß der Arbeitsstättenverordnung einen Anspruch darauf, dass sie im Job vor dem Qualm der Kollegen geschützt werden, sagte das Mitglied im Ausschuss Arbeitsrecht vom Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin. Wie das geregelt wird, sei aber nicht genau festgelegt. So könnten Arbeitgeber etwa abgetrennte Raucherräume einrichten oder vorschreiben, dass Angestellte für ihre Zigarettenpause auf den Hof der Firma gehen müssen. „Der Chef kann das Rauchen im Betrieb aber auch ganz verbieten.“ Gegebenenfalls muss aber der Betriebsrat den Regelungen zustimmen.
Keine Kippe im Gemeinschaftsraum
Welche Räume zur Nichtraucherzone erklärt werden müssen, ist aber oft strittig. Greift der Chef etwa in seinem Büro zum Glimmstängel, müsse die Sekretärin damit in der Regel leben, sagte Bauer. Das hänge aber vom Einzelfall ab: „Wenn der ein Dauerqualmer ist und das Zimmer total verräuchert ist, gilt es unter Umständen als nicht zumutbar, dass sie das Zimmer betreten muss.“
In Gemeinschaftsräumen der Firma dürfen Nichtraucher dagegen nicht gegen ihren Willen Zigarettenqualm ausgesetzt sein, berichtet die von der Stiftung Warentest in Berlin herausgegebene Zeitschrift Test (Ausgabe 5/2008). „Kaffeeküche und Kopierraum müssen rauchfrei bleiben“, sagte Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) der Zeitschrift.
Allerdings darf der Chef es bei der Einstellung zur Bedingung machen, dass neue Mitarbeiter sich mit dem Rauchen im Büro einverstanden erklären. „Fragen zum Rauchen beim Einstellungsgespräch sind zulässig – das fällt nicht unter das Antidiskriminierungsgesetz“, sagte Rechtsanwalt Bauer. So könne der Chef einen Bewerber ablehnen, weil er Nichtraucher ist und im Büro ansonsten alle rauchen.
Das ist doch Schwachsinn hoch 3!
Kommentar dazu am 29.06.2014: Wie sich doch die Zeiten und die Rechtsprechung ändern. Einmal so und dann das Gegenteil!
Deshalb die Fragen:
Wo bleibt der gesunde Menschenverstand bei unseren Richtern?
Wo ist der gesunde Menschenverstand bei unseren Politikern?
Müssen sich beide hinter Gesetzen verstecken?
Wo sind die Weisen dieses Landes?
Ein Spruch für unsere Politiker: Lieber einen Schwachsinn in ein Gesetz gießen, als eine Lösung in Worte fassen. Spruch von Ulrich H. Rose vom 26.05.2015
Manche Menschen sind so intellektuell, dass sie vor lauter Gescheitheit nicht bemerken, wie beschränkt sie eigentlich sind. „Wenn Du das nicht verstehen willst,
dann lies das Buch „Schnelles Denken, langsames Denken“ des Wirtschaftsnobelpreisträgers Daniel Kahneman. Danach wird Dir mein Spruch zu den Intellektuellen noch moderst erscheinen. Spruch von Ulrich H. Rose vom 08.11.2015 Wenn das noch nicht ausreicht, dann lies Dich ein in: „Der blinde Fleck beim Denken“. Spruch von Ulrich H. Rose vom 08.11.2015
Wenn sich unsere Intellektuellen nur im Ansatz bewusst wären, wie wenig bis nicht sie sich bewusst sind, ein Abgrund täte sich vor ihnen auf. Spruch von Ulrich H. Rose vom 28.04.2015
Die Masse Mensch hat keine Würde. (324)
Gedanken zum Artikel 1 der Menschenrechte.
Ich beziehe mich mit dieser Überschrift in erster Linie auf den ersten und den letzten Artikel der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948:
Artikel 1:
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt
und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Artikel 30:
Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden,
dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen,
welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
Nehmen wir uns mal diesen Artikel 30 vor. Was bedeutet dieser Artikel?:
Die 29 vorherigen Artikel sind nicht zu kritisieren!
Besser wäre für den Artikel 30 dieser Inhalt gewesen:
Sollte sich einer der 29 Artikel als nicht mehr haltbar herausstellen, dann ist er durch eine optimiertere Ausführung zu ersetzen.
Jetzt zum Artikel 1, zum 1.Satz:
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
Das sind 3 Behauptungen:
1. Behauptung: Alle Menschen sind frei geboren.
2. Behauptung: Alle Menschen sind gleich an Würde geboren.
3. Behauptung: Alle Menschen sind gleich an Rechten geboren.
Alle 3 Behauptungen sind falsch!
Jetzt zum Artikel 1, 2. Satz: Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Auch in diesem 2 . Satz sind zwei weitere Behauptungen enthalten, die falsch sind.
4. Behauptung: Alle Menschen sind mit Vernunft begabt.
Soll heißen: Haben die Begabung oder das Talent zur Vernunft.
Dieser 2 . Satz ist mehr als schwammig und sagt wenig bis gar nichts aus. Lies dazu „Zusammenhang von Verstand + Vernunft„
5. Behauptung: Alle Menschen sind mit Gewissen begabt.
Soll heißen: Haben Gewissen, oder doch keines, weil sie nur dazu begabt sind!!??
Auch dies ist mehr als schwammig und sagt wenig bis gar nichts aus.
Was soll „das Gewissen“ sein? Laut DUDEN: „Bewusstsein von Gut und Böse des eigenen Tuns„
Da nur 5 Menschen von 1 Million Menschen Bewusstsein haben, da haben sehr wenig Menschen Gewissen!!! Dies ist leicht feststellbar – sieh Dich nur um!
6. Dann folgt ein frommer Wunsch: Sie sollen sich einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Lies dazu zum Thema „Gleichstellungswahn“ der „Gleichstellungsbeauftragten Claudia Krell an der Uni in Passau“ – – ganz am Anfang – meine Rechnung zur finanziellen Gleichstellung, damit sich die Menschen im Geiste der Brüderlichkeit – auf Augenhöhe – begegnen können!
Realisierbar? -> Ich denke, bei dieser extrem gering anzutreffenden Mitmenschlichkeit der reichen und mächtigen Menschen: NEIN!
Nachsatz am 01.08.2017, als Frage an Dich formuliert:
„Warum gibt es einerseits die Umsetzung des Gleichstellungswahns von Minderheiten, andererseits keine Umsetzung der finanziellen Gleichstellung der Menschen, damit diese sich auf Augenhöhe begegnen können, um dem Artikel 1 der Menschenrechte gerecht zu werden?“ Ende Nachsatz
Der Masse Mensch ist keine Würde zuzusprechen und dem einzelnen Menschen ebenso nicht. Ulrich H. Rose vom 22.11.2015
Jetzt zur 1. Behauptung: Alle Menschen sind frei geboren:
Wir wissen, dass sehr viele Menschen in ein unfreies Leben reingeboren werden.
Beispiele:
Ein Kind in Deutschland, welches in eine HARTZ IV – Familie reingeboren wird.
Ein Kind in Indien, welches als Mädchen geboren wird.
Ein Kind in islamischen Ländern, welches als Mädchen geboren wird.
Ein Kind in unterentwickelten, in armen Ländern, das zur Kinderarbeit gezwungen wird.
u.s.w., u.s.w.
Keines dieser Kinder hat ein „freies Leben“ vor sich.
Jedes dieser Kinder hat ein stark eingeschränktes Leben vor sich.
Jetzt zur 2. Behauptung: Alle Menschen sind gleich an Würde geboren
Kaum jemand weiß, was Würde ist. Laut Artikel 1 sind wir gleich an Würde.
Ich weiß, was damit gemeint ist, dass jedem Menschen die Würde der anderen Menschen zuteil werden soll.
Nur, wenn die Menschen keine Würde haben, wie soll dann dieses Fiktive den ANDEREN zuteil werden????
Nur, bleiben wir mal weiter bei der 2. Behauptung: Alle Menschen sind gleich an Würde geboren:
a. Wenn kaum jemand weiß, was Würde ist, dann sollte man solch ein Wort nicht verwenden, sondern durch ein verständlicheres Wort ersetzen.
b. Da man feststellen kann, dass nur wenige Menschen nach einem langen Leben Würde erlangen, aus diesem Grunde ist es grundsätzlich falsch, dass jemand „an Würde“ geboren wird.
Es ist eine Farce, dass man den Menschen etwas per Gesetz unterstellt wird, das sie nicht haben.
Ich denke, dass diese Behauptung die anderen 4 Behauptungen deckeln soll, damit diese Lügen den Menschen nicht auffallen, weil sie ja „Würde“ haben, die sie nicht haben können.
Verstanden? Wenn nicht, jetzt wird es deutlicher:
Jetzt zur 3. Behauptung: Alle Menschen sind gleich an Rechten geboren.
Wenn dies nur im Ansatz zutreffen würde, wie gut hätten es alle Menschen auf Erden. Hier, mit dieser 3. Behauptung wird jetzt deutlich, was mit der 2. Behauptung erreicht werden soll: Hier soll uns Menschen etwas untergeschoben werden, was nicht der Wirklichkeit entspricht!
Die Wirklichkeit sieht leider anders aus: Die meisten Menschen werden ungleich an Rechten geboren!
Ein Beispiel dazu: Gehe mal nach Nigeria und erzähle einem Nigerianer, dass er „gleich an Rechten“ geboren ist und ihm deshalb ein Anteil an den Ölvorkommen zusteht. Dieser Nigerianer wird kaum überleben.
Ähnlich verhält es sich hier in Deutschland, nur mit dem kleinen Unterschied, das man wahrscheinlich nicht um sein Leben fürchten muss.
Gehe mal zur Fürstin „Gloria von Thurn und Taxis“ und sage ihr, dass Du gleich an Rechten geboren bist, und einen = Deinen Teil abhaben willst.
Da wirst Du schnell feststellen, dass Deine Rechte gegenüber der Fürstin stark eingeschränkt sind.
Oder denke mal an Gustl Mollath. Dem seine Rechte wurde extrem eingeschränkt, weil Mächtigere im Spiel waren.
Vor dem Gesetz sind alle gleich – schön wär’s!
Das Recht wurde und wird hier mit Füßen getreten!
Jetzt zur 4. Behauptung: Alle Menschen sind mit Vernunft begabt:
Soll heißen: Haben die Begabung oder das Talent zur Vernunft.
Lies zuvor „Zusammenhang von Verstand und Vernunft“, wenn nicht schon weiter oben gelesen, damit Du in etwa verstehst, was mit Vernunft gemeint ist. Wir stellen fest: Nur sehr wenige Menschen sind mit Vernunft begabt.
Es ist eher so, dass die meisten Menschen unvernünftig sind.
Warum wird hier falsch informiert, warum lügt man uns hier an?
Jetzt zur 5. Behauptung: Alle Menschen sind mit Gewissen begabt:
Ganz sicher und wissenschaftlich belegt ist, dass ca. 5% unter uns kein Gewissen haben. Siehe dazu „Was ist ein Soziopath?„
Auch hier dieselbe Frage: Warum wird hier falsch informiert, warum lügt man und hier uns an?
Der Artikel 1 der Menschenrechte verhöhnt die Menschenrechte. Spruch von Ulrich H. Rose vom 07.02.2015
Wie ungleich ist doch diese Welt, und der Artikel 1 der Menschenrechte eine unfassbare Farce, und eine Verhöhnung von Milliarden Menschen. Spruch von Ulrich H. Rose vom 07.02.2015
Artikel 1 der Menschenrechte, richtig gestellt:
Feststellung: Die meistens Menschen auf diesem Planeten Erde sind unfrei und mit ungleichen Rechten geboren.
Die wenigsten Menschen haben Vernunft und Gewissen. Je gescheiter, je reicher, je mächtiger ein Mensch ist, umso weniger sind Vernunft und Gewissen anzutreffen.
Aus diesem Grunde werden die weiteren Menschenrechtsgesetze, die Artikel 2 bis 30 erlassen, damit mehr Gleichheit für die Menschen auf diesem Planeten Erde entsteht.
Das bedeutet, dass die Besitzenden ihren Besitz teilen müssen, damit mehr Gerechtigkeit herrscht und sich ALLE im Geiste der Brüderlichkeit begegnen können.
Ulrich H. Rose vom 22.11.2015
Noch mal der Artikel 1 der Menschenrechte:
Alle Menschen sind von Geburt an gleich und frei. = 2 Lügen
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. = Lüge
Sie sind mit Vernunft* und Wissen begabt. * = Lüge
und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen. = frommer Wunsch. Schön wär’s!
Politik ist die Kunst, von den Reichen das Geld und von den Armen die Stimmen zu erhalten, beides unter dem Vorwand, die einen vor den anderen schützen zu wollen. Jules Michelet
Warum kriegen Milliarden von Menschen den Artikel 1 der Menschenrechte nicht unterstellt und vor allem umgesetzt, gleich an Würde und Rechten geboren zu sein? Weil das Recht von den Reichen und Superreichen in Anspruch genommen wird! Spruch von Ulrich Rose vom 07.02.2015
Dürfen Richter solche Urteile fällen? Veröffentlicht am 07.08.2011
Diese Überschrift wähle ich bewusst, weil mit der Überschrift am 06.07.2011 „Dürfen Mörder Geld vom Staat bekommen?“, nicht die richtige Frage gestellt wurde.
Es geht um den, wegen Mordes an dem elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler überführten Magnus Gäfgen, der wegen Androhung von Folter im Zuge der Ermittlungen aus dem Jahre 2002 vor Kurzem 3000 Euro Entschädigung zugesprochen bekam.
Bemühen wir mal die Geschichte:
König Salomo lebte um ca. 960 v. Chr. und war König von Israel und Juda.
Im Talmud, wie auch im Koran und in den christlichen Erzählungen wird König Salomo als weise bezeichnet. Bekannt ist bestimmt den meisten Menschen sein „Salomonisches Urteil“, wo sich zwei Frauen um ein Kind stritten.
Seine, im Vorfeld zur Urteilsverkündigung durchgeführte Strategie war insofern erfolgreich, als die Androhung einer Gewalttat (das Kind zu teilen) dazu führte, die Lügnerin zu entlarven.
Was anderes hatte am 01.10.2002 der Vernehmungsbeamte Ortwin Ennigkeit auf Weisung seines damaligen Chefs Wolfgang Daschner gemacht? Auch damals wurde zur Überführung eines Lügners, und mit der Absicht ein Menschleben zu retten, dieselbe Strategie angewandt:
Folter wurde angedroht.
Das Ergebnis dieser Strategie war ähnlich: Die Lüge wurde durch die „Wahrheit“ ersetzt.
Im Nachhinein billigten beide (positiven) Ergebnisse die angewandte Methode – sollte man meinen.
Der kleine Unterschied:
Vor ca. 3.000 Jahren wurde dies – und bis in unsere Zeit rein reichend – als weise betrachtet.
Heute wird der Richterspruch, dem Mörder 3.000.-€ Entschädigung zuzubilligen, als weise vom renommierten Strafrechtler Rainer Hamm bezeichnet mit der Begründung: „Er macht das, was das Landgericht tun musste nach den Vorgaben durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“
Dies alles war für mich und bestimmt für viele Menschen ziemlich unerträglich – der Mord an dem 11-jährigen Jakob. Dann die Ignoranz des Mörders von Jakob durch das Eröffnen eines Nebenkampf-Schauplatzes (um sich und allgemein von dem scheußlichen Mord abzulenken)
Gerade diese Aussage des Strafrechtlers Rainer Hamm veranlasste mich ursächlich hier meine Gedanken niederzuschreiben.
Meine nachfolgenden Gedanken dazu sind leider nicht in ein paar Sätze zu fassen und ich bitte um Geduld. Dafür verspreche ich, dass ich eine passende Antwort auf die Überschrift „Dürfen Richter solche Urteile fällen?“ liefere.
1. Welche Prinzipien der Urteilsfindung greifen in einem Rechtstaat, wie dem in Deutschland?
Die Urteilsfindung wird rechtsstaatlich durch Gesetze erreicht. Diese Gesetze wurden über die Jahrzehnte immer wieder ergänzt und interpretiert, was statt zu größerer Rechtssicherheit zu mehr Rechtsunsicherheit führte.
Durch diese „Verwässerung“ der Gesetze durch Interpretationen und manchmal zu schnell zusammengezimmerten Gesetzen von „im Sinkflug“ begriffenen Regierungen kurz vor dem Ende einer Legislaturperiode, entstand eine Gesetzesflut zweifelhafter Qualität, die wiederum von den Richtern ein erhebliches Interpretationsvermögen abverlangt.
Einschub: Nach meiner 90:10 Regel, auch Neunzigzehn-Regel (LINK siehe weiter oben) genannt gibt es in jedem Beruf unter 10 Rechtsanwälten, Lehrern, Ärzten, Architekten, Ingenieuren u.s.w. nur Einen/Eine, der/die das jeweilige Fachgebiet gut bis sehr gut beherrscht.
Nur finde mal raus, welcher Arzt/Ärztin, der Dich behandelt, der/die EINE ist. Da fängt es schon an und bei den Richtern hört es dann auf.
Auch für Richter gilt die 90:10 Regel.
Deshalb gibt es leider immer wieder „zum Himmel schreiende“ Urteile von Richtern, die in den nächsten Instanzen ausgebügelt werden müssen – wenn dies im Rahmen der zwingend vorgegebenen Gesetze noch möglich ist.
Nur diese, den Richtern als Urteilsmaßstab, zwingend vorgegebenen Gesetze sind kein wirklicher Maßstab mehr, sie sind nur noch ein richtungweisender Maßstab.
Dazu siehe und für Juristen eher verständlich „Vom Rechtsstaat in den Richterstaat?“ zu dessen Veröffentlichung ich das Einverständnis von Prof. Dieter Simon erhielt.
Für Nichtjuristen meine „Interpretation“ des Vortrages „Vom Rechtsstaat in den Richterstaat?“:
Durch die wenig ausreichend durchdachten und zusammengezimmerten und über die Jahre verwässerten = interpretierten Gesetze sehen sich die „geistig fitteren“ Richter genötigt weise – über die Gesetze hinweg – zu urteilen.
Im aktuellen Entschädigungsfall „Magnus Gäfgen“ ist aus meiner Sicht kein weises Urteil ergangen. Dazu später mehr. Ende Einschub
Nachtrag am 25.06.2019, also ca. 8 Jahre später:
(Pardon, leider sind einige Sätze sehr lang geworden. Besser kriegte ich es leider nicht hin)
Mit solche gesetzestreuen = einfältigen EU-Richtersprüchen – ohne darüber nachzudenken – was Richter/Richterin da beurteilt und dann urteilt, kann auch die Erstarkung RECHTER Parteien in Europa gut begründet werden. Vor fast einem Monat, am 30.05.2019 habe ich es dann mit einem Spruch auf den Punkt gebracht „Jeder LINKE holt einen RECHTEN aus dem Grab.“ oder „Jeder LINKE holt einen RECHTEN aus der Gruft.“ vom 20.06.2019.
Je mehr Irrsinn die Gescheiten und LINKEN und Übergescheiten (das sind die 1er-Schüler beim Jura-Studium, die Richter), dies sind leider nur „Wissenwiedergeber“ oder auch „Gesetzestexte-Wiedergeber“, oder wie auch Gescheite = Rechtsanwälte, dies sind „Gesetzestexte-Interpretierer“ – denke dabei auch an Prof. Dieter Simon mit „Vom Rechtsstaat in den Richterstaat!“) von sich geben, umso wirrer wird es in Deutschland. Wo ist da noch der sogenannte „gesunde Menschenverstand“ anzutreffen?
Der gesunde Menschverstand (des Volkes, auf das niemand von den Gescheiten mehr hört, siehe „Betrug und Selbstbetrug„) weiß, dass ein Kinderschänder eine tickende Zeitbombe ist, die immer mal wieder hochgeht. Für wen sollten die EU-Richter und sonstigen Richter Recht sprechen? Für die Kinder oder die Kinderschänder? Wer geht hier vor? Ich würde jeden Richter, der solche wirren Urteile verkündet und die zu einem weiteren Schaden für ein Kind führen lebenslang (wirklich lebenslang) einsperren. Achtung! Ich bin kein RECHTER, ich bin Pazifist. Ich wollte Dir als LINKEN und evtl. Richter nur mal aufzeigen, was so in den Köpfen des Volkes – mit dem gesunden Menschenverstand vorgeht. Da muss man/frau sich doch aus der Gruft erheben um solchem Schwachsinn und Wahnsinn die Stirn zu bieten. Wo ist das Problem in den Köpfen von Richtern einen Kinderschänder – der Kinder schändet – dauerhaft aus dem Verkehr zu ziehen? Ein Kinderschänder in dauerhaft in Dauerhaft ist 1000mal besser, als ein schändender Kinderschänder auf freiem Fuß.
Eine lange Vorrede dieses Nachtrages mit dem Ziel dem Volk „Die Obrigkeitshörigkeit“ zu nehmen.
Zusätzlich flechte ich jetzt noch die aktuellen Ereignisse der letzten Woche hier mit ein, um aufzuzeigen, warum Staaten und auch Länder sich gegen solchen Schwachsinn (im Sinne „schwach“) – und die Gesetze missachtend – (mittels gesundem Menschenverstand) wehren und nach RECHTS abgleiten.
A. Deutschland (die CSU) bekommt wegen der Maut einen Dämpfer, weil ein Staat (Österreich = diebisches, mautberechnendes Bergvolk) beim EuGH dagegen geklagt hat und „RECHT“ bekam.
B. Bayern führt Grenzkontrollen auf der Autobahn in Passau und Kufstein ein. Das ergibt Rückstaus für Österreich und dementsprechende Probleme. Auch die bayerischen Gemeinden um Bad Reichenhall jammern wegen der Umfahrung der Autobahn in Grenznähe. Darunter leiden in Bayern wiederum die grenzüberschreitenden Pendler und auch der Berufsverkehr deutlich. Besonders die Rentner und die Kinder haben große Probleme, die extrem belasteten Straßen zu überqueren.
C. Österreich verhindert, dass Italien-Urlauber – statt die Brenner-Autobahn zu nehmen – auf die Landstraßen ausweichen. Das Nachbarland Bayern hat damit Probleme. Manche grenznahen Bayern verstehen die Österreicher. Fast der gleiche Satz, wie unter B: Darunter leiden in Österreich (TIROL) die Anwohner, wie auch der Berufsverkehr deutlich. Besonders die Rentner und die Kinder haben große Probleme, die extrem belasteten Straßen zu überqueren. Jetzt sieh Dir nochmal den weiter Oben fett hervorgehobenen Satz nochmal an! Ahnst Du, wohin meine Argumentationskette führt?
Mit A + B + C wird Europa ein kleines Stückchen gespalten – besonders zwischen Bayern und Österreich. Die Folge: Der Nationalitätsstolz wird durch solche – nicht gut durchdachten – Maßnahmen befeuert. Die weiter Folge: Die RECHTEN erstarken weiterhin. Warum wohl das? Weil die gescheiten Politiker nur an sich und ihr Ego – nur ganz sicher nicht ans Volk denken!!!
Jetzt vermengen wir mal den ersten Teil „schwachsinnige EU-Richtersprüche“ mit dem zweiten Teil „Die gescheiten Politiker denken nur an sich und nicht ans Volk, sagen aber tagtäglich, dass sie aufs Volk hören“: (denke dabei an „Betrug und Selbstbetrug„! und lies bitte jetzt unbedingt noch „LINKE-RECHTE-Unterschiede?“ und „Das Grundgesetz schafft sich ab“ und „Der Gleichmachungswahn„)
Im ersten Fall erzeugen Gescheite und LINKE – wahrscheinlich unbewusst – eine RECHTE Gegenbewegung.
Im zweiten Fall sind RECHTE (links und rechts der österreichisch-bayerischen Grenze) dabei den Nationalstolz zu befeuern.
Wohin führt das ALLES?
Richtig! Es führt zu TRENNENDEM. Es spaltet Europa zusehends!
Was ist dagegen zu machen? NICHTS!!!
Warum NICHTS?
Weil sich keiner bewegt, jeder ob LINKS oder RECHTS ist schräg und rutscht weiter „schräg“ abwärts, in entgegengesetzten Richtungen – befeuert von seinem EGO. Lies jetzt bitte noch „Der Irrsinn von pro und kontra„, damit Du zu begreifen beginnst, dass es nicht besser, sondern höchstwahrscheinlich schlechter wird.
Warum nimmt das ALLES kein friedliches Ende? Weil das EGO – ob von LINKEN oder von RECHTEN – sich immer weiter aufbläht, je verrückter die andere Seite sich gibt. Denke dabei u.a. an die Gendertoiletten in Berlin. Dieses Geld – in marode Schulen investiert – wäre im Volke positiv aufgenommen worden. Statt dessen werden „Wutbürger“ erzeugt. Super!
Die Lösung habe ich hier in meinen 3 Domain schon häufig skizziert: Sucht die 5 Weisen – „ersatzweise die Ersatz-Weisen suchen„. 😉 Google bitte den Satz mit den Gänsefüßchen! Die Lösungen stehen dort!
Und JETZT? Hast Du was gelernt?
Wahrscheinlich nicht, denn ein solch einfacher Mensch, wie der Uli, den kann doch den vielen Gescheiten LINKEN und RECHTEN nicht sagen, dass sie – auf ihrer jeweiligen Schräge – unaufhörlich weiter abrutschen. Denke dabei an den N200-Effekt (in „Betrug und Selbstbetrug“ zu finden), der Dich unbewusst beherrscht. Vielleicht als letzter Tipp dazu von mir: „Freie Menschen gibt es nicht„
Eine Lösung gibt es schon, nur die ist sehr schwer zu verwirklichen, da sie aktuelle nur jeden 250. Menschen betrifft. Lernt das „DenKen„
Wenn Ihr das DenKen könnt, dann geht das Problem so ähnlich an, wie ich es beim „Glyphosat-Wahnsinn“ aufgezeigt habe.
Warum zeige ich hier keine Lösung auf? Weil ich
A. das Thema als zu wichtig ansehe und
B. ich kein EGO von LINKEN oder RECHTEN oder SONSTIGEN hier reizen möchte, denn das führt zum weiteren Abrutschen auf der Schräge. Die Folge: Lösungen rücken in weite Ferne.
Gerne erfahre ich Deine Meinung unter uhr304@gmail.com
Danke!
Nun noch zur Obrigkeitshörigkeit des Volkes, des einfachen Bürgers – an die Gescheiten und LINKEN gerichtet:
„Der richtig gestellte Artikel 1 der Menschenrechte“ wird nicht mehr aufzuhalten sein. Das führt zu weiteren mündigen und sich gegen die Bevormundung wehrenden Bürgern. Wollt Ihr das? Setzt Euch mit den – anderen Schrägen – zusammen und zieht Euch gegenseitig zur Vernunft, zu vernünftigem Handeln, hoch!
Nun noch zur Obrigkeitshörigkeit des Volkes, des einfachen Bürgers – an die RECHTEN gerichtet:
Euch wird generell von der anderen Seite unterstellt, dass Ihr die Einfachen, die Dummen und die Groben seid. Auch an Euch der gleiche Satz gerichtet: Setzt Euch mit den – anderen Schrägen – zusammen und zieht Euch gegenseitig zur Vernunft, zu vernünftigem Handeln, hoch!
Nun noch zur Obrigkeitshörigkeit des Volkes, des einfachen Bürgers:
Ihr einfachen Bürger seid die willfährige und leicht zu manipulierende Masse für die LINKEN oder die RECHTEN oder die „sogenannte“ MITTE. Ihr werdet nur zu Wahlen gebraucht um die Macht zu stärken – von wem auch immer. Einschub dazu am 01.09.2024 um 21°°: Siehe die Landtagswahlen in Thürinen und Sachsen! Ende Einschub Wenn die Wahl vorbei ist braucht man/frau Euch nicht mehr – auch nicht die demonstrierenden Kinder. Aus Euren Familien werden sich Eure heranwachsenden Kinder, die meistens eine bessere Bildung bekommen, als ihr selbst, aufmachen, um erfolgreich zu sein, um viel Geld und Einfluss zu haben. Tatsächlich werden sie (wie auch IHR) zu Humankapital und zu Konsumenten gemacht – der/die eine driftet nach LINKS ab, der/die andere driftet nach RECHTS oder sucht die MITTE (die mal LINKE, mal RECHTE Themen vertritt).
Solange es dieses Trennende gibt, solange wird es Konflikte und Kriege geben – und keiner ändert etwas daran, da jeder auf seiner Schräge abrutscht und auch der in der MITTE stehend nur sein EGO aufbläht. Eine tolle Zukunft mit Social Media, mit Robotern, mit „freien Menschen“, die überall „frei“ hinreisen mit Autos, mit Flugzeugen, und damit „frei weg“ so langsam – aber sicher – alles und das unbewusst schwieriger machen. Glaubst Du nicht? Dann lese diesen LINK „Beeinflussungen“ aufmerksam durch. Das führt DICH evtl. zu DIR – eventuell!
An Euch ein anderer Satz gerichtet: Lasst Euch nicht mehr ALLES von denen da Oben gefallen!* Egal, ob von LINKS oder RECHTS oder der MITTE: Keiner hört auf EUCH. Früher wart IHR willfähriges Kanonenfutter und Gebärmaschinen, heute seid IHR willfährige Konsumenten und steuerbar und kontrollierbar über Social Media etc.
* Wenn in einer europäischen Gemeinschaft (EUROPA genannt) sich einige Staaten quer stellen – aus vielleicht jetzt für Euch verständlicheren Gründen, dann lasst Euch auch nicht mehr so viel gefallen. Was wäre dazu notwendig, damit es EUCH bedeutend besser geht?: Vernünftiger sein = weniger essen, = weniger – besser nicht rauchen, = weniger Medienkonsum – besser ins Freie gehen und mit den Nachbarn etwas unternehmen, u.s.w., u.s.w.
Und an unsere Zukunft, an Eure Kinder und alle Kinder denken!!!
Siehe dazu „Die Aufrufe zum Wohle der Kinder„
Nochmals vielen Dank, dass Du das hier alles bis zum Ende gelesen hast. Danke!
Herzlichst Uli Ende Nachtrag vom 25.06.2019
2. Welche Prinzipien der Urteilsfindung greifen im vereinten Europa?
Da im Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) – wie auch im Europäischen Gerichtshof EuGH (beide in Straßburg) – alle Mitgliedsstaaten (und deren Gesetze) berücksichtig werden müssen, auch die verwässerten deutschen Gesetze, ist daraus schlusszufolgern, dass die Gesetze nicht eindeutiger, sondern schwammiger werden.
Wenn dann, wie im noch nicht lange zurückliegenden Urteil des EU-Gerichtshofes vom Mai 2010 beschlossen wurde, alle nachträglich zur Sicherungsverwahrung verurteilten Täter wieder freigelassen werden müssen und z. Bsp. ein, durch dieses Urteil freigekommener, 51-jähriger Sexualstraftäter im Juli 2011 in Dortmund ein 7-jähriges Mädchen missbrauchte (kein Einzelfall), dann wird klar, dass hier eine Institution geschaffen wurde, die unfähiger – als die Einzelstaaten selbst – Recht spricht.
Dazu passend eine Meldung vom FOCUS, Donnerstag, 14.04.2011:
Sicherungsverwahrung / Menschenrechtsgerichtshof kritisiert deutsche Justiz.
Die rückwirkende Sicherungsverwahrung in Deutschland verletzt die Menschenrechtskonvention.
Nach dem Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs muss Deutschland einem Sexualstraftäter Schmerzensgeld zahlen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR hat Deutschland erneut wegen nachträglicher Verlängerung der Sicherungsverwahrung verurteilt. Nach dem Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“ gab der Gerichtshof einem 58-jährigen Sexualstraftäter Recht. Der Vorbestrafte war 2009 erst sieben Jahre nach Ablauf der zur Tatzeit zulässigen Höchstdauer von zehn Jahren aus der Sicherungsverwahrung in Bruchsal entlassen worden. Die Richter sprachen dem Mann ein Schmerzensgeld von rund 31000 Euro für das erlittene Unrecht zu.
Der Sexualstraftäter, der wegen Vergewaltigung und Vergewaltigungsversuch mehrfach vorbestraft war, wurde letztmals 1990 wegen versuchter sexueller Nötigung verurteilt. Das Landgericht Heilbronn ordnete damals zusätzlich seine Sicherungsverwahrung an, die damals auf maximal zehn Jahre begrenzt war. Der Mann wurde jedoch nach Ablauf der Frist nicht entlassen, da die Zehnjahresgrenze 1998 rückwirkend aufgehoben wurde. Stattdessen blieb er bis August 2009 in Verwahrung. Seine Verfassungsbeschwerde war vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen worden.
Mein Kommentar dazu: Verborgen hinter vermeintlichen Gesetzen sprechen hier EU-Richter (Un-)Recht, dass zum Himmel schreit. In diesem Zusammenhang verweise ich noch mal auf die Ausführungen von Prof. Dieter Simon.
Hier braucht es – als Gegenstück zum „zivilen Ungehorsam“ – einen „richterlichen Ungehorsam“ gegen schwachsinnige* Gesetze. Denke dabei an Prof. Dieter Simon! * im Sinne schwach
Wo ist da noch der „gesunde Menschenverstand“ bei diesen EU-Richtern?
Hier müssen ziemlich gesetzestreue = einfältige Richter am Werke sein, die der Rechtsprechung durch ihre gesetzestreue = einfältige Rechtsprechung einen Bärendienst erweisen. Dazu ein passender Spruch von mir vom 07.10.2009:
Es bräuchte keine ausgefeilten Gesetze, die nur zur Verwirrung führen und zur Falschauslegung verführen, wenn es weise Richter gäbe.
In Kurzform:
Es braucht keine ausgefeilten Gesetze – nur weise Richter. Wo sind die weisen Richter, die Deutschland und vor allem Europa braucht?
Dazu eine Nachricht vom 07.04.2017 in br.de: „Handys müssen von der Polizei als Gefahrengut behandelt werden!“ – leider nicht mehr auffindbar!
Da uns Menschen eine Zukunft ohne Arbeit droht, weil die Arbeit nur noch von Maschinen und Robotern erledigt wird mein ergänzender Vorschlag zur Nachricht vom 07.04.2017:
Schafft Staatengebilde, in denen die Mächtigen und Regulierungswütigen Gesetze und Regelungen erlassen, die von den Gesetzesgläubigen dann umgesetzt werden müssen. Zu kontrollieren sind diese Gesetze von Gesetzeshütern, die bei Nichtbeachten der Gesetze die Gesetzesuntreuen in Maßnahmen zur Umerziehung einsperren. Erdogan hat am 17.04.2017 mit seinem Referendum einen Meilenstein zur Umsetzung dieser Gedanken gesetzt.
3. Welche Rechte hat ein Mensch?
Beschrieben in den Menschenrechten und allgemein formuliert:
Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, freie Meinungsäußerung, Glaubensfreiheit usw.
Speziell der Artikel 1 der Menschrechte sagt:
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. *
Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
* Was sagt uns dazu ein französischer Publizist vor ca. 150 Jahren:
Im Gefolge des Glaubens an die Gleichheit ist die demokratische Heuchelei unvermeidlich.
Alexis de Tocqueville, französischer Publizist, Politiker und Historiker.
* 29. Juli 1805 in Verneuil-sur-Seine, † 16. April 1859 in Cannes. Begründer der vergleichenden Politikwissenschaft.
4. Welche Rechte hat ein verurteilter und einsitzender Straftäter?
Noch mal bezugnehmend auf den Artikel 1 der Menschenrechte und als provozierenden Hinweis auf den Artikel 13* dürfte jedem einigermaßen normal denkenden Menschen – und hier schließe ich auch die Juristen mit ein – klar sein, dass diese Rechte eingeschränkt sind. *Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. 2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
Irgendwie muss doch, gerade wegen dem Wahn nach Gleichbehandlung, auch noch Gerechtigkeit sein.
Wie soll einem Straftäter das Ausmaß seines Verbrechens begreiflich gemacht werden, wenn er solche – menschenverachtende und die Opfer und die Hinterbliebenen verachtende – rechtliche Mittel anhand bekommt, die ihn, wie im Falle Magnus Gäfgen noch dazu bringt, aller Welt weismachen zu wollen, dass er von den Folterandrohungen psychische Folgeschäden erlitten hat?
Was sind dagegen die, hier von Gäfgen vorgetragenen psychischen Schäden gegen die Alpträume und psychischen Schäden der Eltern und Verwandten des ermordeten Jakob Metzler? Und – wer denkt hier noch an das Mordopfer Jakob von Metzler, dem noch viel Schlimmeres passiert ist?
Da muss doch eine solch lächerlich vorgetragene psychische Schädigung wegen der angedrohten Folterung geradezu unbedeutend und vernachlässigbar sein. Ich unterstelle hier dem Magnus Gäfgen eine bewusst vorgetragene Täuschung des Gerichtes über seine Psyche, die ihm in der Urteilsbegründung Vorteile verschaffte.
Wenn er sich das (seine psychische Schädigung) lange genug einredet, dann glaubt er auch noch daran und entfernt sich immer mehr vom Artikel 1, ein Gewissen zu haben – ein schlechtes Gewissen wegen seines Mordes am Jakob zu haben. Siehe dazu meine Gedanken zum Begriff „Konfabulationen“ in Betrug und Selbstbetrug.
Dann noch ein sehr wichtiger Einschub vom 24.05.2014 zum „zugeben (können)“ oder auch dem „nicht zugeben können„, wo ich auf die Soziopathen hinweise, die mit einem Anteil von ca. 5% der Bevölkerung als gewissenlose Menschen unter uns leben und mit uns gewissenhaften Menschen ihre schlimmen Spiele treiben. Ende Einschub
Aus dem Vorgenannten ergibt sich, dass unsere Richter – zu ihrem eigenen Wohle – zum Wohle des Opfers – zum Wohle der Bürger von Deutschland und vor allem zum Wohle und Gewissen des Magnus Gäfgen, solche Urteile nicht fällen dürfen!
Wie können zukünftig solche Fehlentwicklungen in der Rechtsprechung – gegen die Menschlichkeit – gegründet mit den Menschenrechten – verhindert werden? Durch eine direkte Verantwortung der Rechtsprechenden und Gutachter! Siehe dazu „Haftung für Politiker und Abgeordnete einführen!“
Beispiel: Wenn ein Gutachter einem Kinderschänder attestiert geheilt zu sein – entgegen den bisherigen Erfahrungen – und mit dem Wissen, dass es das einzige Streben des Kinderschänders ist in den inhaftierten Jahren seine, ihn betreuenden Psychologen zu täuschen, um seinem Trieb nachgehen zu können, dann sollte beim erneuten Kinderschänden der Gutachter mit zur Verantwortung gezogen werden.
Damit meine ich die zeitlich gleiche Inhaftierung des Gutachters, zusammen mit dem Täter. Der kleine Unterschied nach Haftverbüßung: Die Sicherungsverwahrung für den Gutachter kann wegfallen.
Wem das zu abwegig erscheint, der hat mal wieder – und wie es leider zu oft geschieht – die vielen armen Opfer (wie z. Bsp. den Jakob Metzler) vergessen, die umgebracht wurden, oder deren Psyche massiv und ein ganzes Leben lang geschädigt wurde.
Ulrich H. Rose vom 07.08.2011
Zum Thema Richter, Rechtsanwälte, Sachverständige, Journalisten, Redakteure fällt mir ein Spruch von William Shakespeare (1564 – 1616), englischer Dichter, Dramatiker, Schauspieler und Theaterleiter ein:
Ein jeder soll die Konsequenzen seines Handelns tragen.
oder anders formuliert:
Wer die Konsequenzen seines Handelns nicht tragen muss, der richtet, ohne denken und nachdenken zu müssen – und, wenn es die Gesetze so hergeben – Schaden an und manchmal auch zugrunde.
Auf die Richter jetzt und im 3. Reich gemünzt – und ab 2020 in den Corona-Wahnsinnszeiten! Ulrich H. Rose vom 15.08.2011
Siehe dazu auch die Nr. 184: „Müssen sich Richter so etwas gefallen lassen?„
Und zum Abschluss der sehr langen Abhandlung von „Dürfen Richter solche Urteile fällen?“ ein Nachtrag am 31.10.2019:
Dieser Nachtrag bitte auch im Zusammenhang mit dem Fall Jakob von Metzler (2002) und Gustl Mollath (2014) sehen hinsichtlich der zur Verantwortung zu ziehenden Richter! (Beide Fälle sind weiter oben beschrieben)
Im September 2019 erging vom Landgericht in Berlin das skandalöse und das Recht beugende „Künast-Urteil“ von minderbemittelten und wahrscheinlich politisch motivierten Richtern. Dagegen hat die Anwaltskanzlei Bernard Korn & Partner Ende Sept. 2019 Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen die Richter des Berliner Landgerichts erstattet.
Wenn Du nicht weißt, um was es im Künast-Urteil ging, dann siehe selber nach, denn solchen wüsten Worten/Beschimpfungen möchte ich hier keine weitere Plattform geben.
In diesem Zusammenhang erinnere ich an Jan Böhmermann und dessen wüsten Beschimpfungen von Recep Tayyip Erdoğan (Nr. 339), die vom Gericht teilweise sanktioniert wurden. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg erließ im Mai 2015 in der Berufungsverhandlung das Urteil, dass wesentliche Passagen aus dem Gedicht „Schmähkritik“ des ZDF-Moderators Jan Böhmermann über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan weiterhin verboten bleiben – aber nicht der gesamte Text!
Damit, mit diesem wenig durchdachten Urteil – wahrscheinlich auch von minderbemittelten Richtern gefällt – wurde den Grobheiten, Beschimpfungen und Beleidigungen im Web nicht die Tür, da wurde ein Scheunentor geöffnet.
Dass dann 4 Jahre später im Sept. 2019 das skandalöse Künast-Urteil gefällt wurde, das ist nur eine Folge solch schwachsinniger Urteile, wie dem Böhmermann-Urteil.
Ich hoffe nur, dass es der Anwaltskanzlei Bernard Korn & Partner gelingt, dass ein Grundsatzurteil gefällt wird, dass Richter wegen schwachsinniger und falscher Urteile nicht nur aus dem Amt entfernt werden, sondern auch die Konsequenzen zu tragen haben durch Verhängung langjährige Haftstrafen. Damit würde das Scheunentor für die tumbe Masse und für die Richter von Gesetz wegen wieder zugeschlagen werden!
Wie soll man vor den Richtern Respekt haben, wenn diese respektlos urteilen?
Ende Nachtrag vom 31.10.2019
Zitate:
„Der deutsche Jurist ist das Produkt einer Ausbildung, die ihn so gesinnungstüchtig macht, dass er jedwedem Regime dienen kann und deshalb auch dessen Wechsel übersteht.“
(Quelle: Prof. Dr. Torsten Tristan Straub, am 6. Oktober 2001 in der Süddeutschen Zeitung)
„Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. …Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor „meinesgleichen“ „.
(Quelle: Frank Fasel ehemaliger Richter am LG Stuttgart, Süddeutsche Zeitung, 9. April 2008)
„80 % meiner Richterkolleginnen sind selbst Kriminelle aufgrund Ihrer Rechtsprechung“.
(Qelle: AG Direktor Deichner a.D., Wiesbaden)
Und dann gibt es noch einen Ausschnitt aus einer WDR-Sendung in der die Casterin der Sendung „Barbara Salesch“ darüber berichtete dass sie vorher 192 männliche Richter gecastet hat: „Von deutschen 192 gecasteten Richtern sind 192 eine wirkliche Kathastrophe, es sind „grauenvolle, stupide, dumme, rechtshaberische eitle Männer„.
(Quelle: WDR- „Kölner-Treff“, 27.08.2010): https://www.youtube.com/watch?v=Ocu25uljksQ (auch zu finden in „Coronawahnsinn 2. Fortsetzung am 10.05.2021“ ganz am Ende)
Meine weiteren Gedanken dazu:
Der 1. Gedanke: Wer machte diese Gesetze? Gescheite oder „normale“ Menschen?
Antwort: Die Gescheiten!
Der 2. Gedanke: Was ist das Ziel von gescheiten Menschen?
Antwort: Ihren Einfluss, Geld und Macht zu mehren.
Der 3. Gedanke: Wo liegt das Kardinalproblem bei den gescheiten Menschen?
Antwort: Je gescheiter sie sind, desto weniger können sie Fehler zugeben. Siehe dazu „Der blinde Fleck beim Denken“
Der 4. Gedanke fasst die 3 vorherigen Gedanken zusammen:
Der Artikel 1 der Menschenrechte ist von gescheiten Menschen verfasst worden, um den meisten = „normalen“ = nicht so gescheiten Menschen die Rechte vorzuenthalten, welche die Kreise der gescheiten, d.h., der besitzenden Menschen einschränken würden.
Denn, wenn im Artikel 1 die Wahrheit geschrieben worden wäre, dann müssten die besitzenden Menschen um ihre Besitzstände fürchten mit der Folge diese zu teilen.
Teilen, das wollen die besitzenden Menschen nicht!
Jetzt zum Artikel 1 der Menschenrechte, so formuliert, dass die Rechte aller Menschen zumindest sichtbar werden:
Der Artikel 1 der Menschenrechte – richtig gestellt:
Feststellung:
Die meistens Menschen auf diesem Planeten Erde sind unfrei und mit ungleichen Rechten geboren. Die wenigsten Menschen haben Vernunft und Gewissen.
Je gescheiter, je reicher, je mächtiger ein Mensch ist,
umso weniger sind Vernunft und Gewissen anzutreffen.
Aus diesem Grunde werden die weiteren Menschenrechtsgesetze erlassen,
damit mehr Gleichheit für die Menschen auf diesem Planeten Erde entsteht.
Das bedeutet, dass die Besitzenden ihren Besitz teilen müssen, damit mehr Gerechtigkeit herrscht und sich ALLE im Geiste der Brüderlichkeit begegnen können.
Durch das Unterstellen der Würde bei allen Menschen ist die Angreifbarkeit der Obrigkeit deutlich verringert und die Verarschbarkeit der Masse deutlich gesteigert worden!
Ulrich H. Rose vom 22.07.2016
Noch mal zur Erinnerung der Artikel 1 in der alten Fassung, der eine dreiste Lüge ist:
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Ergänzungen:
Und als Ergänzung zu den aktuellen Entwicklungen in Deutschland wegen der hohen Flüchtlingszahlen, vor allem aus Syrien, der Artikel 13 der Menschenrechte:
Artikel 13:
1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
Jetzt darf erst mal gedacht werden.
Hier ist Platz zum Denken: ……………………………………………………………..
…………………………………………………………………………………………………
…………………………………………………………………………………………………
Ist dieser Artikel 13 noch haltbar????
Ich denke, dass auch hier der Artikel 30 umgeschrieben werden muss, um das aktuelle Geschehen und die gesellschaftliche Entwicklung hier einfließen zu lassen.
Was meinst Du? Antworten erbeten an: uhr304@gmail.com
Ergänzung am 20.11.2017:
Warum wurde eigentlich der Artikel 1 der Menschrechte so verlogen geschrieben?
– Weil damit der überwiegende Teil der Menschen, die sich eigentlich betroffen fühlen müssten, da unfrei, da keine Würde, da zu wenig Rechte, sich verunsichert fühlen sollen.
– Weil die meisten und einfachen Menschen wissen, dass diese Menschenrechte von gescheiten Menschen verfasst wurden, und aus diesem Grunde glauben sie, dass auch der Artikel 1 positiv gemeint ist, wie alle anderen 28. Sie glauben es nur, wissen tun sie es nicht.
Mit dem Artikel 1 wird die Masse vorrangig davon abgehalten, die weiteren Artikel aktiv einzufordern.
Was wäre denn, wenn die Flüchtlinge den Artikel 13 für sich in Anspruch nehmen würden?
Noch mal der Artikel 13:
1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.
Alleine dieser Artikel 13 zum Punkt 1 würde ein Eingreifen der Staatengemeinschaft in Syrien notwendig machen.
Punkt 2 bedeutet: Wenn mir das Recht zu Punkt 1 nicht gewährleistet wird, weil z. Bsp. Krieg herrscht und/oder Terroristen mich vertreiben, dann gehe ich dort hin, wo mir Punkt 1 gewährleistet wird, z. Bsp. nach Deutschland.
Jetzt beginnt eine neue Gedankenlawine bei mir, die ich mir erst mal spare.
Die Stichworte dazu: Wir schaffen das. Wo ist die europäische Solidarität. u.s.w.
Siehe zum Thema Menschenwürde auch „Man sollte nicht alles erklären„, wo ich auf den italienischen Philosophen Giovanni Pico della Mirandola verweise, der als Erster die Selbstbestimmung der Menschen mit „Würde“ bezeichnete.
Wer die Konsequenzen seines Handelns nicht tragen muss, der richtet – ohne denken und nachdenken zu müssen – und, wenn es die Gesetze so hergeben – Schaden an und manchmal auch zugrunde. Spruch von Ulrich H. Rose vom 15.08.2011
Ein jeder soll die Konsequenzen seines Handelns tragen. William Shakespeare
Der Sündenbock
in DIE ZEIT vom 26.11.2015 von Daniel Müller in der Rubrik „RECHT & UNRECHT“
Ohne Kommentar von mir veröffentlicht:
Ein offensichtliches Fehlurteil brachte Peter S. hinter Gitter, wo er bis heute sitzt. Warum hat niemand Interesse, das zu korrigieren?
Peter S. sitzt in einer forensischen Klinik wie dieser in Bedburg-Hau bei Kleve, ohne Chance auf baldige Freilassung.
Sie nannten ihn den „kleinen Peter“. Sie lachten über seine Einfalt und diese winzigen Hände, kaum größer als die eines Kindes. Sie lachten über seine Versuche als Karaoke-Sänger und das wirre Zeug, das er von sich gab, wenn er zu viel getrunken hatte – und zu viel getrunken hatte er fast immer. Einmal, als er wieder blau war, hat er sich selbst in die Hand geschossen. Ein Unglücksrabe.
Peter S. ist benachteiligt. Sein Intelligenzquotient liegt bei 60, das liegt unter der Grenze zum Schwachsinn. Erst mit 40 Jahren zog er bei den Eltern aus. Sein ganzes Geld investierte er in Alkohol oder trug es in Bordelle, weshalb ihm irgendwann ein gesetzlicher Betreuer zur Seite gestellt wurde. Für fast jeden, der ihn kannte, war er eine Witzfigur. Für die deutsche Justiz war er der perfekte Sündenbock.
Es ist der 28. Januar 2003, als aus dem „kleinen Peter“ ein monströser Vergewaltiger wird. An diesem Tag ist Peter S., damals 48 Jahre alt, als Zeuge bei der Kriminalpolizei Saarbrücken vorgeladen. Die Beamten sind in Aufruhr. Seit mehr als einem Jahr suchen sie verzweifelt nach einem kleinen Jungen namens Pascal, der im Stadtteil Burbach spurlos verschwunden ist. Und jetzt tauchte überraschend eine Frau auf, die behauptet, ihr geistig zurückgebliebener, siebenjähriger Pflegesohn Bernhard sei über Jahre hinweg in der Kneipe Tosa-Klause in Burbach vergewaltigt worden. Nur vielleicht hundert Meter entfernt von Pascals Elternhaus. Und mehr noch: Bernhard und Pascal seien befreundet gewesen, erklärt sie. Die Beamten sind sicher: Beide Fälle müssen zusammenhängen!
Peter S. gehört zu den Stammgästen der Tosa-Klause. Dort verkehren sozial Randständige, Debile und Berufstrinker. Der Ludi, der Teddy, der Fußball-Jupp: Gescheiterte, die Halt finden bei anderen Gescheiterten. Die vorhergehende gesetzliche Vormundin des kleinen Bernhard, Christa W., betreibt die Kneipe, Bernhards leibliche Mutter Andrea arbeitet dort. Die beiden, so hat es der siebenjährige Bernhard seiner neuen Pflegemutter erzählt, haben ihn nicht nur regelmäßig geschlagen und auf dem kalten Boden schlafen lassen, sie verkauften ihn sogar an diverse Männer und Frauen. Die Wirtin Christa habe ihm dann aufgetragen, er solle „ficken gehen“.
Auf der Wache soll Peter S. nun den Beamten berichten, ob er von solcherlei Übergriffen etwas mitbekommen habe. Und S. enttäuscht sie nicht, er hat sogar noch eine bessere Geschichte auf Lager: Die Wirtin habe auch ihn selbst gefragt, ob er „den Kleinen mal bumsen möchte“. Kostet nur 20 D-Mark. Das habe er dann gemacht. In dem Protokoll dieser ersten polizeilichen Vernehmung lesen sich die Angaben des Peter S. so, als habe ein normal begabter Mann verständlich und flüssig auf Fragen von Beamten geantwortet und am Ende des Prozederes – förmlich aus dem Nichts – ein detailliertes und druckreifes Geständnis abgelegt. Er sei in den kleinen Abstellraum hinter der Theke gegangen, wo das Kind bereits gelegen habe. „Dann habe ich dem die Hose ausgezogen und habe mich auf ihn gelegt.“ In der Folge schildert S. in drastischen, kaum erträglichen, aber klar strukturierten Worten die Vergewaltigung eines Kindes und schließt mit dem Satz: „Dann bin ich raus und habe mich an den Tresen gesetzt. Dort habe ich meine Flasche Bier weitergetrunken.“
Dass Peter S. prinzipiell gar nicht in der Lage ist, eine Handlung derart strukturiert wiederzugeben, stellt sich erst später heraus. In einer auf Video dokumentierten weiteren Vernehmung ist das zu erkennen. S. stammelt, stockt, schweift ab, ist in weiten Teilen nicht fähig, die gestellten Fragen überhaupt zu begreifen. Er sagt einfach irgendwas. Alle Vernehmungen – insgesamt vier – strotzen nur so vor Widersprüchen.
Einmal behauptet S., er habe der „Andrea ihren Bub“ definitiv vor 1998 missbraucht. Doch da war Bernhard erst zwei Jahre alt – und die Tosa-Klause noch nicht einmal eröffnet. Ein andermal heißt es, er habe das Kind über vier oder fünf Monate lang „dreimal in der Woche“ missbraucht, später dann sollen es insgesamt achtmal gewesen sein – in einem Monat. Die Aussagen von Peter S. erwecken den Eindruck, als habe er inständig versucht, es den Beamten recht zu machen. Als er doch einmal darum bittet, seinen gesetzlichen Betreuer – einen Rechtsanwalt – hinzuziehen zu dürfen, wird er vom vernehmenden Beamten mit der Antwort abgespeist, der komme später. Er kam nie.
„Als ich die Videovernehmung mit der protokollierten Version verglich, war ich schockiert“, sagt Max Steller, Professor für forensische Psychologie, der damals von der Kriminalpolizei um eine aussagepsychologische Bewertung gebeten wurde. „In weiten Teilen stimmten sie nicht überein. Das mitgeschnittene Aussageverhalten war wesentlich unklarer und mehrdeutiger, als es dieses Protokoll jemals hätte erwarten lassen.“ Als der Professor hinzugezogen wurde, hatte Peter S. sein Geständnis zwischenzeitlich widerrufen. Der Grund: Er habe alles aus Angst vor den Polizisten gesagt.
„Dieser Prozess war eine Farce“
Steller weiß, dass Menschen mit niedrigem IQ durch ein bisschen Druck leicht zu falschen Aussagen und zu unwahren Selbstbelastungen zu bewegen sind. Er ist einer der führenden Aussagepsychologen Deutschlands – insbesondere bei Fragen des sexuellen Missbrauchs. Wenige Jahre zuvor hatte er mit seinen Gutachten zu den sogenannten Wormser Prozessen klargestellt, dass die unfassbar brutalen Vergewaltigungsschilderungen von 16 Kinderzeugen, auf denen die Staatsanwaltschaft ihre Anklage gegen 26 Eltern, Großmütter, Tanten und Onkel aufgebaut hatte, samt und sonders erfunden waren. Die Übergriffe waren den Kindern von sogenannten Aufdeckungsarbeitern – einem Arzt, einer Sozialpädagogin und später auch von Psychologen – eingeflüstert oder oktroyiert worden.
Den Beamten im Saarland war das bekannt. Sie wollten den Wormser Fehler nicht wiederholen und beauftragten Steller im März 2003, die Aussagen des kleinen Bernhard auf ihre Qualität hin zu untersuchen. Der Sachverständige sollte obendrein eine Einschätzung zu den mittlerweile fünf Geständnissen abgeben, die es (inklusive dem von Peter S.) zu den Fällen Pascal und Bernhard bereits gab. „Ich hatte allerdings sehr bald das Gefühl, dass ich hier nur funktionalisiert werden soll“, erinnert sich Professor Steller heute. Trotz der Wirrsal in den Aussagen seien die Beamten felsenfest davon überzeugt gewesen, dass sich die Taten so zugetragen hätten wie in den Geständnissen beschrieben.
Doch das konnte und wollte Steller nicht. In seinem Gutachten schrieb er, „hinsichtlich der Vorgeschichte der Entstehung der Aussage“ bestünden aus aussagepsychologischer Sicht „erhebliche Probleme“. Bernhard habe erst Jahre nach den angeblichen Taten erstmals davon berichtet – und auch das nur auf Anregung seiner Pflegemutter. Die hatte ihn fast täglich befragt und ihm immer abstrusere Geschichten entlockt. So soll er dazu gezwungen worden sein, in der Tosa-Klause auch mit „anderen Kindern zu ficken“. Zudem habe er mit ansehen müssen, wie die Wirtin Christa mit ihrer eigenen Mutter Sex gehabt habe. Von ihr wusste er außerdem zu berichten, dass sie „mit Millionen Kindern gefickt“ hatte. Steller hielt fest: „Die fallrelevanten Aussagen von Bernhard weisen solche Merkmale auf, die für suggerierte Falschaussagen typisch sind, also für Aussagen von Kindern, die subjektiv als wahr erlebt werden, aber doch fremdinduzierte Pseudoerinnerungen beinhalten.“
Diese Bewertung interessierte die Beamten nicht. Wie sollte sich ein kleiner Kerl all das ausdenken? Und gab es nicht längst vier weitere Geständnisse? Der leitende Oberstaatsanwalt trennte den Fall Peter S. von dem großen Verfahren gegen die nunmehr 13 anderen beschuldigten Stammgäste ab und klagte S. wegen Vergewaltigung von Bernhard und Pascal an. Als Zeugen waren ausschließlich die vernehmenden Beamten geladen, Sachbeweise gab es nicht. Keine DNA, keine Faserspuren, nichts. Der kleine Bernhard hatte Peter S. auf einer Lichtbildvorlage nicht einmal erkannt.
Trotzdem wurde S. – ausschließlich aufgrund seines zwischenzeitlich widerrufenen Geständnisses – am 17. Oktober 2003 vom Landgericht Saarbrücken nach nur zwei Verhandlungstagen verurteilt. Die Gesamtfreiheitsstrafe betrug sieben Jahre. Die sechs Seiten dürre Urteilsbegründung ist kaum mehr als eine Zusammenfassung der Anklageschrift. Wegen des diagnostizierten Schwachsinns wurde zusätzlich die Unterbringung des Verurteilten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Dort sitzt S. noch heute, mehr als zwölf Jahre später.
Walter Teusch, ein Rechtsanwalt, empfängt in seiner Kanzlei in Saarbrücken. Damals war er als Zuhörer im Publikum. „Dieser Prozess war eine Farce, nichts weiter als ein Schauprozess“, sagt er. „Es fing schon mit dem Pflichtverteidiger an, der Herrn S. von der Kammer beigeordnet wurde. Kein Strafrechtler, sondern ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.“ Teusch spricht vom mörderischen Druck, dem der instabile S. durch die Beamten ausgesetzt gewesen sei. Und vom Oberstaatsanwalt, der diesen Prozess als eine Art „Präjudiz“ sah, um seiner zweiten Anklage im großen Pascal-Verfahren, das von 2004 bis 2007 stattfand, die nötige Schlagkraft zu verleihen. „Mit Demokratie und Rechtsstaat hatte das nichts zu tun“, sagt Teusch. Und Peter S. bot sich als Verdächtiger regelrecht an. 2002 hatte er bereits einen Strafbefehl kassiert, weil er, betrunken, mit ein paar Minderjährigen einen Pornofilm geschaut hatte.
Die Staatsanwaltschaft könnte tätig werden – wenn sie wollte.
Knapp ein Jahr nach der Aburteilung des Peter S. begann an gleicher Stelle also einer der aufsehenerregendsten Prozesse der deutschen Justizgeschichte. 13 Männer und Frauen aus dem Umfeld der Tosa-Klause waren angeklagt, den kleinen Pascal zu Tode vergewaltigt – und Bernhard systematisch sexuell missbraucht zu haben. Anwalt Teusch vertrat die Hauptangeklagte, die Wirtin Christa W., die von den Medien abwechselnd als Monster oder Strippenzieherin in einem Kindersex-Ring beschrieben wurde. Der große Saal des Landgerichts war an fast jedem der 148 Verhandlungstage brechend voll – ganz Saarbrücken wollte einen Blick erhaschen auf solche Unmenschen.
Doch nach knapp drei Jahren und 294 vernommenen Zeugen zerstob der Prozess am 7. September 2007 wie eine Seifenblase: Alle Angeklagten wurden freigesprochen. Die Version der Staatsanwaltschaft, wonach ein jahrelanger Missbrauch zweier kleiner Jungs letztlich zur Eskalation, dem Mord an Pascal, geführt habe, sah die Kammer als „nicht erwiesen“ an. Der heutige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), damals Oppositionsführer im saarländischen Landtag, gab noch am selben Tag eine Erklärung heraus, welche die Stimmung im Volk wiedergab: „Ich finde die Freisprüche zum Kotzen. Es ist unfassbar, dass es in einem der aufwendigsten Prozesse der deutschen Justizgeschichte nicht gelungen ist, den Tatvorwurf des Mordes und des Missbrauchs an einem kleinen Kind zu beweisen. Heute haben viele den Glauben an den Rechtsstaat verloren.“
Ob auch Maas selbst zu denen gehörte, die damals ihren „Glauben an den Rechtsstaat verloren“, mag er heute gegenüber der ZEIT nicht mehr kommentieren. Er mag auch nicht erläutern, was genau am Urteil er „zum Kotzen“ fand. Er lässt aber von einer Ministeriumssprecherin ausrichten, seine damalige Stellungnahme sei „selbstverständlich keine Kritik an dem Urteil“ gewesen. Was aber dann? Jedenfalls eine eigenartige Rechtsauffassung, die der Volljurist Maas da offenbart.
Die Leiche von Pascal wurde nie gefunden. Am vermeintlichen Tatort hatten die Ermittler nicht eine Spur entdeckt, die auf ein Verbrechen hindeutete. Alle – während des Prozesses sämtlich widerrufenen – Geständnisse verwiesen die Saarbrücker Strafrichter ins Reich der Fabel: „Die Angaben der hinsichtlich ihrer Persönlichkeitsstruktur zumindest auffälligen Angeklagten sind oftmals erst durch massive Vorhalte, Suggestionen und Beeinflussungen anderer Art zustande gekommen.“
Im Fall des Peter S. vermochte die Kammer „insbesondere nicht auszuschließen, dass die von ihm eingestandenen Taten des Missbrauchs Bernhards und Pascals tatsächlich nicht stattgefunden haben“. Seine Einlassungen unterlägen „im Ganzen derart eklatanten Absonderlichkeiten, dass die Kammer eine sichere Überzeugung der ihn betreffenden Anklagevorwürfe nicht zu gewinnen imstande war“. Peter S. sei nur beschränkt aussagetüchtig, und daher sei es durchaus möglich, dass er die belastenden Angaben „aufgrund von Vernehmungsdruck wahrheitswidrig getätigt hat“. Das bereits ergangene Urteil gegen ihn könne „die Zweifel auch nicht beseitigen“.
Gleich mehrere Arbeitskollegen von Peter S. hatten glaubhaft bekundet, Peter S. sei zusammen mit ihnen überhaupt erstmals in der Tosa-Klause gewesen – das aber sei nach dem 30. September 2001 gewesen, jenem Tag, an dem Pascal verschwand. Schon deshalb könne Peter S. diese Tat nicht begangen haben.
Zwei Urteile desselben Landgerichts widersprechen einander diametral. Kein Zeuge, nicht ein einziger Sachbeweis belasten Peter S. Warum ist er aber kein freier Mann? Auf Anfrage der ZEIT verweist die Saarbrücker Staatsanwaltschaft darauf, dass es für die Ankläger keine Pflicht gebe, Urteile nachträglich miteinander zu vergleichen. Zudem habe es bereits ein Wiederaufnahmegesuch gegeben, dass vom Oberlandesgericht Saarbrücken abgelehnt wurde. Der Strafverteidiger, der es angestrengt hatte, sei nicht in der Lage gewesen, neue Tatsachen zu präsentieren und neue Beweismittel beizubringen. Die Staatsanwaltschaft hat recht. Sie muss nicht tätig werden – aber sie könnte, wenn sie wollte. Offenbar hat niemand Lust, einem armen Teufel beizustehen. Wer die beiden Urteile liest, kann über so viel Zynismus nur staunen.
Auch Walter Teusch, der den Fall wohl kennt wie kaum einer, wundert sich. „Wir haben im großen Verfahren mindestens 50 neue Tatsachen im Fall Peter S. zutage gefördert.“
So wartet Peter S. als verurteilter Vergewaltiger im Wohnheim einer forensischen Psychiatrie weiter auf Gerechtigkeit. Mit der ZEIT will er nicht sprechen. Mitte Dezember ist die nächste Anhörung der Strafvollstreckungskammer, in der über seine weitere Unterbringung entschieden wird. Die Ärzte werden sich wohl wieder gegen eine Entlassung des S. aussprechen. Er gilt – so steht es in seinem Fehlurteil – weiterhin als „für die Allgemeinheit gefährlich“.
Spruch von Norbert Blüm zu Richtern:
Die Richter werden leicht arrogant, weil ihnen keiner reinredet. Norbert Blühm
Durch das Unterstellen der Würde bei allen Menschen ist die Angreifbarkeit der Obrigkeit deutlich verringert und die Verarschbarkeit der Masse deutlich gesteigert worden! Ulrich H. Rose vom 22.07.2016
Siehe auch „Wenn Gesetze Menschen dazu bringen zu lügen„
Hier noch ein interessanter Beitrag „Über Gerichtsurteile und ihre Botschaft“ von Harald Martenstein. Vom 04.05.2017
Das Recht sollte die Schwachen schützen, damit diese zu ihrem Recht kommen. Das ist die Theorie, und wie sieht es in der Praxis aus? Die Schwachen sind gegen die Starken meistens chancenlos! Beispiel: Dieselgate. Hier klüngeln in Deutschland Staat und Automobilwirtschaft seit 2015 zum Nachteil der betroffenen Dieselfahrer und auch zum Nachteil der Gesundheit ALLER. Ulrich H. Rose vom 08.06.2017
Gesetze, die etwas verhindern wollen, wie z. Bsp. das Kündigungsschutzgesetz die Arbeitslosigkeit, sind letztendlich nur Verhinderungsgesetze und dienen ihrem ursprünglichen Sinn nicht, sondern schaden mehr, als dass sie nützen. Ulrich H. Rose vom 25.09.2017
Hier der LINK zu „Bessere Lehrer für unsere Schüler„
Die Richter sind nur noch Mediatoren, die unbeschadet und unbelangbar zusehen und manchmal auch zulassen, wie das Recht sich vor den Mächtigen und den Lügnern beugt. Spruch von Ulrich H. Rose vom 20.07.2016. Dies zum Tag des Wiederstandes 20.07.1944
Was nützt uns eine Flut von Gesetzen, wenn die vielfältigen Interpretationsmöglichkeiten dazu führen, dass minderbemittelte Richter statt Recht Unrecht sprechen? Spruch von Ulrich H. Rose vom 16.08.2018
Siehe z. Bsp. das mehr als skandalöse Künast-Urteil vom Landgericht Berlin vom 20.09.2019. Meiner Ansicht nach wurde Ende Sept. 2019 zu Recht Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen die Richter und deren politischen Überzeugungen eingereicht. Ich bin ja gespannt, wie das ausgehen wird, denn Richter sind in Deutschland per Gesetz unangreifbar. Dieser Umstand sollte sofort behoben werden. Ich denke dabei insbesondere an den Fall Gustl Mollath und auch an den Fall Jakob von Metzler.
Wie soll man vor den Richtern Respekt haben, wenn diese respektlos urteilen?
Ulrich H. Rose 31.10.2019
Eine hochgradige Verarschung wird dem „gemeinen“ = einfachen Bürger mit dem Artikel 1 der Menschenrechte zuteil! Spruch von Ulrich H. Rose vom 22.11.2015
Und zum Abschluss noch ein Paradoxon „in sich“, meiner einfachsten Erklärung für „paradox“: Der intelligente Raucher.
Den intelligenten Raucher, den gibt es nicht und den kann es auch nicht geben. Warum das?
Wäre ein Raucher intelligent, er würde ganz sicher nicht rauchen.
Dies ist aus „Dreck zu Dreck„
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Ein Paradoxon „in sich“: Der intelligente Raucher. Den intelligenten Raucher, den gibt es nicht und den kann es auch nicht geben. Warum das? Wäre ein Raucher intelligent, er würde ganz sicher nicht rauchen. Spruch von Ulrich H. Rose vom 02.06.2016
Zum „intelligenten Raucher“ noch die Überschrift aus SPIEGEL inline vom 15.11.2011: Verhaltensforschung
Intelligente Menschen sind anfälliger für Drogenkonsum.
Wer als Kind schlau ist, greift als Jugendlicher und Erwachsener eher zu illegalen Drogen, sagen britische Forscher. Das Elternhaus spielt dabei keine Rolle.
Auch ein Paradoxon! Kinder oder Menschen mögen schlau sein und Drogen konsumieren.
Nur: Intelligente Kinder gibt es ziemlich sicher nicht, eher nur gescheite. Da stimme ich der 2. Textzeile zu.
Intelligente Menschen, die gibt es. Diese intelligenten Menschen rauchen ganz sicher nicht. Sollten sie es doch tun, dann bedeutet das, sie sind ganz sicher nicht intelligent, sie sind kontraintelligent!
Intelligente Menschen sind nicht anfällig für Drogenkonsum.
Ulrich H. Rose
Nach manchem Gespräch mit einem Menschen hat man das Verlangen, einen Hund zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen. Maxim Gorki
Ein Paradoxon? „Mit Respekt einfordern wird das Gegenteil erreicht„